PENSIONSMODELL
1) Jeder Österreicher, der älter als 65 ist, hat Anspruch auf eine Pension
2) Abschaffung der Frühpension – Übergangslösung
3) Angleichung des Pensionsantrittsalters zwischen Männern und Frauen
4) Einheitliche Pension für jeden Pensionisten, ob Politiker oder Arbeiter
5) Jeder Pensionist hat nur Anspruch auf eine staatliche Pension
6) Schrittweise Abschaffung der Möglichkeit mehrere Pensionen gleichzeitig beziehen zu können; sollte nicht möglich sein, dass Politiker Ministerpension und andere Politikpensionen gleichzeitig erhält
7) Einheitliche Pension von ca. 1000 €
8) Abschaffung der Witwenpension
Folgende Übergangslösung wurde angedacht:
1) jeder Österreicher hat Anspruch auf ein Pension -> Anfangs von ca. 100 €/Pensionist
2) der Anspruch auf eine Pension ergibt sich nach der Anzahl der Jahre, in denen man in Österreich seinen Hauptwohnsitz hatte
Bsp.: man ist älter als 65 Jahre, hat sein Leben lang in Österreich gelebt; Pensionsanspruch von 100 €
Bsp.: man hat 10 Jahre seines Lebens in Österreich verbracht -> 10/65 = 0,153 => 15,3 € Pensionsanspruch
3) alle von einer Person bezogenen Pensionen werden zusammengelegt und daraus die Nettopension ermittelt;
4) liegt diese Pension unterhalb der Grundpension von 1000 €, so wird diese schrittweise angeglichen:
die jährliche Anpassung dieser Pensionen ergibt sich aus:
derzeitigen Pension + Grundpension/100*(Inflationsrate + 3 % (Ausgleichungsfaktor))
Die nachfolgende Grafik, zeigt die Angleichung der anfänglichen Mindestpension von 100 € an die Grundpension in ca. 25 Jahren. Dabei wurde eine Inflationsrate von durchschnittlich 2% angenommen.
Abbildung 2 zeigt, die Angleichung einer Pension von 500 € an die Grundpension innerhalb von 16 Jahren. Wiederum wurde eine durchscchnittliche Inflationsrate von 2 % angenommen.
Anpassung von Pensionen, die über der Grundpension von 1000€ liegen.
(Derzeitige Pension – Grundpension)/100 *(Inflationsabgeltungsfaktor) + Grundpension/100*Inflation + (Derzeitige Pension – Grundpension)- (derzeitige Pension – Grundpension)/100*Abschlagungsfaktor
a) Inflationsabgeltungsfaktor…. Dient zur teilweisen Abgeltung der Inflation an die neue Pension……. Grundpension/derz.Pension * Inflationsrate
b) Abschlagungsfaktor, wird folgendermaßen berechnet:
Jeder Pensionist wird auf 5 aufeinanderfolgenden jahren, dieser Foktor abgezogen, danach nicht mehr
c) Personen, die noch nicht in Pension gehen können, wird dieser Faktor jedes Jahr in denen sie noch nicht 65 sind angerechnet + 5 weitere in der Pension; sprich bis zur;
d) Abschlagungsfaktor nach den n –ten Jahr ist: (0,85 hoch 45 – 0,85 hoch 45-n) * -100