Oesterreich/Austria
Oesterr.Verwaltung
Lage(Situation):
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Sollzustand:
Verwaltungszustand:
..Es war einmal eine Monarchie bestehend aus dem Kaiserreich Oesterreich und dem
Koenigtum Ungarn nachdem den habsbuergern die Uebernahme Oesterreich gelungen war.
Der Kaiser regierte mit dem Heer,der Verwaltung und dem Sicherheitsapparat.Fremde
wurden zu Untertanen gemacht und mit dem Geld wurde Macht ausgeuebt.Als beratende
Organe lies der Kaiser Vertreter in die Staendekammern zu,die auf Grund von einer
bestimmten Anzahl und auf Grund des Vermoegens entsandt wurden.Die Parteien im
beratenden Parlament uebernahmen nach dem Sturz des Kaisers die Regierung und
hielten das System bis heute aufrecht.
Der Jude Kelsen schuf die oesterreichische Verfassung nach der das Volk einschliesslich
der Fremden die Leiter der Verwaltung waehlt,und dazu wurde eine Gerichtsbarkeit geschaffen,
die an keine Weisungen gebunden ist aber an die Bestimmungen gebunden ist die die
Verwaltungsleiter erlassen.Das Parlament hat die Aufgabe erhalten Gesetze zu schaffen.
Istzustand:
Die im Parlament vertretenen Parteien bestimmen die Leitung der Verwaltung und damit
welcher Verwaltungsleiter und Richter das Volk und FJG regiert und unterwirft.
Wenn sich das Volk beschwert,dann wird es entrechtet.Die Juristen-Internationale
ist fuer diesen Zustand verantwortlich.
Massnahmen:
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