Der kapitalistische Reichtum und seine Produktion

Zusammenfassung der wesentlichen Argumente aus:

"Das Kapital" von Karl Marx, Erster Band (MEW 23)

18. Kapitel: Der Zeitlohn

Dem Begriff der freien Lohnarbeit gemäß findet Kauf bzw. Verkauf der Arbeitskraft statt. Der Kapitalist zahlt deren Wert - im Zeitlohn - überhaupt nur im Verhältnis zu der Zeit, in der er über die Arbeitskraft als fungierende verfügt. Der Wert der Arbeitskraft als Maßstab des Preises der Arbeit existiert praktisch als Maßverhältnis einer bestimmten Geldsumme pro Zeit, in der sich der Gebrauchswert der Arbeitskraft fürs Kapital ( = Mehrwert) verwirklicht.
Die Abstraktion Geld pro Zeit impliziert, daß Arbeit(sbedingungen), Resultat und Wirkung auf Arbeitskraft (= Gesundheit) außerhalb des Vertrages fallen, also Privatsache des Kapitalisten respektive Lohnarbeiters sind. Jede Stunde ist gleich 20,- DM.
Der durchschnittliche Preis der Arbeit ergibt sich durch Division des (Tages-, Wochen-...)Werts der Arbeitskraft durch durchschnittliche Stundenzahl der Arbeit: Stundenlohn. Dieser fungiert als Einheitsmaß für Preis der Arbeit.
Das hat Konsequenzen: Die Trennung der Lohnzahlung vom Wert = den Ge-samtreproduktionskosten der Arbeiter, d. h. die Tatsache, daß der Kapitalist nicht verpflichtet ist, den (Tages-, Wochen- etc.-)Wert der Arbeitskraft zu zahlen als Bedingung ihrer Anwendung als Mehrwertquelle, macht aus der Frage des proletarischen Lebensunterhalts eine abhängige Variable der abgeleisteten Arbeitsstunden, für die die Arbeitskraft gefragt ist.
Der Sicherheit des Nutzens des Anwenders, der notwendige Arbeit nur pro tanto der Ablieferung von Mehrwert anerkennt und zahlt, entspricht so die Unsicherheit des bloßen Lebensunterhalts. Dieser stellt sich nur ein, wenn die Anwendung für die durchschnittliche Stundenzahl erfolgt.

Kurzarbeit heißt Kurzlohn!

Andererseits Verfügung des Kapitals über über-durchschnittlich lange Arbeitszeit - per Stundenlohn korrekt entgolten.
So garantiert das Regime des Zeitlohnes dem Kapital freie Verfügung über Ar-beits- = Lebenszeit der Arbeiter. Und zwar auf Basis dessen, daß jeder gezahlte Stundenlohn ein Mittel erfolgreicher Erpressung von Mehrarbeit ist. Gezahlt wird nur der (Stunden-)Lohn, der sich rentiert - und was am Ende für Arbeiter rausspringt, ist abhängig davon, wie lange sein Dienst sich rentiert.
Der Zeitlohn präsentiert dem Arbeiter also zwei Alternativen: Notwendiges Scheitern der Versuche, aus Lohnarbeit Mittel zu machen. Beides-mal bleibt Notwendigkeit, sich für die Funktion als Arbeitskraft zu erhalten - d. h. das Leben an die Erfordernisse der Arbeit anzupassen. Was dem Arbeiter bleibt, ist: die jedesmaligen Nachteile als vergleichsweise Vorteile zu interpretieren - als ob er sich Unter- oder Überschäftigung ausgesucht hätte!
In der Tat ist das Kassieren eines Stundenlohns (oder gar eines Überstundenzuschlags) an die Bedingung geknüpft, daß man alle geforderten Stunden Dienst tut, d. h. sich am Arbeitsplatz bewährt.

Überstundenzuschläge

Prämien (ab der 9. (!) o. ä. Stunde) für überdimensionalen Verschleiß, den überdurchschnittliche (Regelarbeitszeit) Anwendung bedeutet.
Dialektik der Bewegung des Arbeitslohns: Niedriger Preis der Arbeit schafft Bedürfnis nach Überstunden(zuschlägen). Steigende Quantität der Zufuhr von Arbeit auf Kosten der Nachfrage nach Arbeitskräften erlaubt Senkung des Preises der Arbeit, was wiederum zu Ausweitung der Arbeitszeit beflügelt. So wird Interesse des Kapitals zum "Angebot" an Lohnabhängige und Wahrnehmung desselben dient ersterem auf Kosten der proletarischen Reproduktionsinteressen.
Dieses Gesetz der Konkurrenz heutzutage gewerkschaftlich veranstaltet, d. h. antizipiert und durchgesetzt (Lohnverzicht wg. Arbeitslosigkeit!),
So geht Wertgesetz: Ausdehnung der Arbeitszeit bei gleichem Wert der Arbeitskraft bzw. Sinken unter Wert (mit womöglicher absoluter Senkung desselben als Konsequenz). Und das, "obwohl" Wert der Arbeitskraft mit wachsender Dauer ihrer Funktion in rascherer Proportion wächst, also für steigende Reproduktionskosten steigenden Preis der Arbeit(sstunde) erheischt (sofern nicht durch wachsende Verwohlfeilerung der Lebensmittel kompensiert).

Fazit und allgemeiner Zweck der Lohnformen:

(= Übergang zum Arbeitslohn und seinen Formen!)

Durch die Form der Bezahlung des Werts der Arbeitskraft wird der Zweck ihrer Anwendung = die Optimierung des Verhältnisses m zu v garantiert. So wirkt der Lohn als das Erpressungsmittel, das er ist.
Im Lohn - als dem Mittel des Proleten - ist eingeschlossen, daß seine Benutzung als Mittel sich stets zuungunsten des Arbeiters auswirkt. Das Wie der Bezahlung wird zum Hebel effektiver(er) Ausbeutung; nur unter dieser Bedingung wird
Lohn gezahlt.


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