Der kapitalistische Reichtum und seine Produktion
Zusammenfassung der wesentlichen Argumente aus:
"Das Kapital" von Karl Marx, Erster Band (MEW 23)
18. Kapitel: Der Zeitlohn
Dem Begriff der freien Lohnarbeit gemäß findet Kauf bzw. Verkauf
der Arbeitskraft statt. Der Kapitalist zahlt deren Wert - im Zeitlohn -
überhaupt nur im Verhältnis zu der Zeit, in der er über
die Arbeitskraft als fungierende verfügt. Der Wert der Arbeitskraft
als Maßstab des Preises der Arbeit existiert praktisch als Maßverhältnis
einer bestimmten Geldsumme pro Zeit, in der sich der Gebrauchswert der
Arbeitskraft fürs Kapital ( = Mehrwert) verwirklicht.
Die Abstraktion Geld pro Zeit impliziert, daß Arbeit(sbedingungen),
Resultat und Wirkung auf Arbeitskraft (= Gesundheit) außerhalb des
Vertrages fallen, also Privatsache des Kapitalisten respektive Lohnarbeiters
sind. Jede Stunde ist gleich 20,- DM.
Der durchschnittliche Preis der Arbeit ergibt sich durch Division des
(Tages-, Wochen-...)Werts der Arbeitskraft durch durchschnittliche Stundenzahl
der Arbeit: Stundenlohn. Dieser fungiert als Einheitsmaß für
Preis der Arbeit.
Das hat Konsequenzen: Die Trennung der Lohnzahlung vom Wert = den Ge-samtreproduktionskosten
der Arbeiter, d. h. die Tatsache, daß der Kapitalist nicht verpflichtet
ist, den (Tages-, Wochen- etc.-)Wert der Arbeitskraft zu zahlen als Bedingung
ihrer Anwendung als Mehrwertquelle, macht aus der Frage des proletarischen
Lebensunterhalts eine abhängige Variable der abgeleisteten Arbeitsstunden,
für die die Arbeitskraft gefragt ist.
Der Sicherheit des Nutzens des Anwenders, der notwendige Arbeit nur
pro tanto der Ablieferung von Mehrwert anerkennt und zahlt, entspricht
so die Unsicherheit des bloßen Lebensunterhalts. Dieser stellt sich
nur ein, wenn die Anwendung für die durchschnittliche Stundenzahl
erfolgt.
Kurzarbeit heißt Kurzlohn!
Andererseits Verfügung des Kapitals über über-durchschnittlich
lange Arbeitszeit - per Stundenlohn korrekt entgolten.
So garantiert das Regime des Zeitlohnes dem Kapital freie Verfügung
über Ar-beits- = Lebenszeit der Arbeiter. Und zwar auf Basis dessen,
daß jeder gezahlte Stundenlohn ein Mittel erfolgreicher Erpressung
von Mehrarbeit ist. Gezahlt wird nur der (Stunden-)Lohn, der sich rentiert
- und was am Ende für Arbeiter rausspringt, ist abhängig davon,
wie lange sein Dienst sich rentiert.
Der Zeitlohn präsentiert dem Arbeiter also zwei Alternativen:
-
durch Ausdehnung der Arbeitszeit Verdienst und Mittel der Bedürfnisse
zu erweitern; was einen Gegensatz zur Fähigkeit bildet, sich der freien
Betätigung in der Welt der Genüsse zu widmen (nach Zeit und Kraft
wg. Verschleiß, dessen Kompensation durch zusätzliches Geld
und Erholungszeit bezahlt werden muß).
-
durch Teilzeit und Überstunden",verzicht" die freie Zeit der Bedürfnisbefriedigung
zu erweitern, was auf Kosten der Mittel für diese geht.
Notwendiges Scheitern der Versuche, aus Lohnarbeit Mittel zu machen. Beides-mal
bleibt Notwendigkeit, sich für die Funktion als Arbeitskraft zu erhalten
- d. h. das Leben an die Erfordernisse der Arbeit anzupassen.
-
Die Entscheidung über die Alternativen ist in aller Regel auch nicht
Sache des Arbeiters. Jene werden ihm diktiert.
Was dem Arbeiter bleibt, ist: die jedesmaligen Nachteile als vergleichsweise
Vorteile zu interpretieren - als ob er sich Unter- oder Überschäftigung
ausgesucht hätte!
In der Tat ist das Kassieren eines Stundenlohns (oder gar eines Überstundenzuschlags)
an die Bedingung geknüpft, daß man alle geforderten Stunden
Dienst tut, d. h. sich am Arbeitsplatz bewährt.
Überstundenzuschläge
Prämien (ab der 9. (!) o. ä. Stunde) für überdimensionalen
Verschleiß, den überdurchschnittliche (Regelarbeitszeit) Anwendung
bedeutet.
Dialektik der Bewegung des Arbeitslohns: Niedriger Preis der Arbeit
schafft Bedürfnis nach Überstunden(zuschlägen). Steigende
Quantität der Zufuhr von Arbeit auf Kosten der Nachfrage nach Arbeitskräften
erlaubt Senkung des Preises der Arbeit, was wiederum zu Ausweitung der
Arbeitszeit beflügelt. So wird Interesse des Kapitals zum "Angebot"
an Lohnabhängige und Wahrnehmung desselben dient ersterem auf Kosten
der proletarischen Reproduktionsinteressen.
Dieses Gesetz der Konkurrenz heutzutage gewerkschaftlich veranstaltet,
d. h. antizipiert und durchgesetzt (Lohnverzicht wg. Arbeitslosigkeit!),
So geht Wertgesetz: Ausdehnung der Arbeitszeit bei gleichem Wert der
Arbeitskraft bzw. Sinken unter Wert (mit womöglicher absoluter Senkung
desselben als Konsequenz). Und das, "obwohl" Wert der Arbeitskraft mit
wachsender Dauer ihrer Funktion in rascherer Proportion wächst, also
für steigende Reproduktionskosten steigenden Preis der Arbeit(sstunde)
erheischt (sofern nicht durch wachsende Verwohlfeilerung der Lebensmittel
kompensiert).
Fazit und allgemeiner Zweck der Lohnformen:
(= Übergang zum Arbeitslohn und seinen Formen!)
Durch die Form der Bezahlung des Werts der Arbeitskraft wird der Zweck
ihrer Anwendung = die Optimierung des Verhältnisses m zu v garantiert.
So wirkt der Lohn als das Erpressungsmittel, das er ist.
Im Lohn - als dem Mittel des Proleten - ist eingeschlossen, daß
seine Benutzung als Mittel sich stets zuungunsten des Arbeiters auswirkt.
Das Wie der Bezahlung wird zum Hebel effektiver(er) Ausbeutung; nur unter
dieser Bedingung wird
Lohn gezahlt.