Wahlen...Elections


wie Wahlen funktionieren....how elections are functioning: how..wie
EU-Austria


European Union..Europaeische Union


(EU-Austria):


Wahlen/Elections:
           W A H L E N        ZUM EUROPAEISCHEN PARLAMENT
           die Wahl wurde am  16.7.1996      ausgeschrieben
             (BGBl. 117,343/1996)  

AN DIE
BUNDESWAHLBEHOERDE 
 
beim Bundesministerium fuer Inneres
Herrengasse 7
1O1O Wien

BETRIFFT:Einspruch des zustellungsbevollmachtigten Vertreters 
         fur DIE WAHLBEWERBENDE PARTEI: "GLASL FRANZ JOSEF"
         W A H L E N        ZUM EUROPAEISCHEN PARLAMENT
         Paragr.79 EuWO

Am 13.1O.1996 fanden Wahlen zum Mitglied des Parlamentes der EU statt.
Dazu habe ich einen Wahlvorschlag fuer das Bundesgebiet Oesterreich
eingebracht.Auf Grund eines Amtsmissbrauches der oesterreichischen
Verwaltung wurde der Wahlvorschlag"Glasl Franz Josef" unterdrueckt.
Durch die Unterdrueckung meines Wahlvorschalges wurde mir auch das
passive Wahlrecht in rechtswidriger Weise aberkannt und ueberhaupt
das aktive Wahlrecht verletzt,weil ich nicht gewaehlt werden konnte.

Als zustellungsbevollmaechtigten Vertreter eines Wahlvorschlages steht
mir das Einspruchsrecht zu(Paragr.79(1)) EUWO zu.


Der ZUSTELLUNGSBEVOLLMAECHTIGTER VERTRETER:
Vor- Familienname:         Beruf:                    Adresse:
1.FRANZ JOSEF GLASL 1957                             LACHSFELD 16
                           ARBEITSLOS/Unternehmer    A-2113 KARNABRUNN 

erhebt                E i n s p r u c h         gegen:

-die ziffernmaessigen Ermittlungen der Bundeswahlbehoerde innerhalb
 von 3 Tagen nach der erfolgten Verlautbarung im "Amstblatt der
 Wiener Zeitung" vom 26.1O.1996 Zl.42.545/1O-IV/6/96 vom 25.1O.1996 
-die Kundmachung der Bundeswahlbehoerde
 Zl.42.545/1O-IV/6/96 vom 25.1O.1996 Verlautbarung gemaess Paragr.78
 Abs.4 der europawahlordnung-EuWO,BGBl.Nr.117/1996 idF BGBl.Nr.2O1/1996,
 ueber das Ergebnis der Wahl der von Oesterreich zu entsendenden 
 Abgeordneten vom 13.1O.1996


-die Ermittlungen,Feststellungen,Ergebnisse,Verlautbarungen 
 aller Landes- und Bundeswahlbehoerden gemaess Paragr.79 EuWO wie zitiert
-ziffernmaessigen Ermittlungen aller -neun-Landeswahlbehoerden
-die Verlautbarungen der endgueltig ermittelten Ergebnisse 
 aller -neun-Landeswahlbehoerden in allen Landeswahlkreisen und in allen
 Regionalwahlkreisen gemaess Paragr.76(6) EuWO
-die ziffernmaessigen Ermittlungen der Bundeswahlbehoerde
-die Verlautbarungen der Ergebnisse der Wahl und der Ergebnisse der
 Feststellungen gemaess Paragr.79(1) i.V.mit 78(4) und(1) EuWO

mit der Begrundung:
die ziffernmaessigen Ermittlungen entsprechen nicht den Bestimmungen
dieses Bundesgesetzes,die Ermittlungen und Ergebnisse sind unrichtig,
unrichtige Ermittlungen und Feststellungen aller
Wahlbehorden,keine Waehlbarkeit von den im Parlament und in der 
Regierung seit 1945 vertretenen Parteien und deren Vertreter bzw Mandatare,
wegen Rechteraubes und Verletzung des aktiven und passiven Wahlrechtes,
verletz wurden die Bestimmungen des 
Paragr.78(1)Z 1,2,3,4,5,6,7 (2)Z 1,Z 2 (3) EuWO
-geltend gemacht werden ebenso die Gruende der Eingabe vom 16.1O.1996

Die Ermittlungen,Feststellungen,Verlautbarungen entstprechen nicht dem
Bundesgesetz:
 -weil diese von unzustaendigen,befangenen und ausgeschlossenen
 Wahlbehoerdenmitgliedern vorgenommen wurden,
 weil Parargr.1O(1) und 29 EuWO verletzt wurde:1.meine Liste wurde
  nicht zugelassen.2.Fremde wurden zur Wahl zugelassen,3.verbotene
  und aufzuloesenden Parteien,dass sind die im Parlament und inder
  Regierung seit 1945 vertretenen Parteien und deren Mitglieder bzw.
  Kandidaten,wurden zugelassen.Auf Grund des Staatsvertrages von
  Wien 1955 Art.9 Z 2 und 3 sind dafuer verantwortlich,mich meiner
  Rechte durch verweigerung des Wahlrechtes beraubt zu haben
  anzuwenden ist auch Art 6 und 8 Staatsvertrag und der UNO-Pakt ueber
  buergerliche und politische Rechte.Alle diese Bestimmungen wurden
  verletzt,wodurch alle Wahlbehoerden ein unrichtiges Ergebnis der
  Wahl ermittelt und festgestellt haben.

-richtig waeren die Ergebnisse ermittelt worden,wenn die im Parlament
 vertretenen Parteien und deren Kandidaten keine Stimme und kein
 Mandat fuer das EU-Parlament erhalten haetten.
-richtig waere eine Feststellung gewesen,wenn
   +die Stimmen der im Parlament vertretenen Parteien samt Mitgliedern
   seit 1945 und deren Kandidaten fuer ungueltig erklaert worden
   waeren.Unrichtig sind daher die gueltigen festgestellten Stimmen
   +wenn keine Parteisummen und deren Anzahl diesen verbotenen
    Parteien zuzuordnen festgestellt worden waeren
   +keine Mandate auf die verbotenen Parteien entfallen waeren
   +keine Bewerber der verbotenen Parteien den Mandaten zugewiesen worden
    waeren
   +keine Zahlen ueber Vorzugsstimmen von Bewerbern der verbotenen
    Parteien festgestellt worden waeren
   +die vorhergehenden Punkte auch nicht fuer die sonstigen Parteien
    festgestellt worden waeren,weil sie unter unlauteren Verhaeltnissen
    abgetreten sind
   +vom passiven Wahlrecht waren alle Mitglieder und Kandidaten der
    seit 1945 im Parlament und in der Regierung vertretenen Parteien
    ausgeschlossen

-fur folgende Parteien wurde unrichtig ermittelt:
   wie in der Wiener Zeitung vom 26.1O.1996 und sonst angefuehrt:
    
          Wahlberechtigte:5.800.377
          Abgegebene Stimmen: 3.928.538 
          Gueltige Stimmen:  3.794.145
          Ungueltige Stimmen:  134.393
Partei                    Parteisummen        %           Mandate
Sozialdemokratische 
Partei Oesterreichs         1.098.362     29,18 %       6  
2.OEVP      1.114.425     29,60 %       7  
3.FPOE:
FPOE      1.039.833     27,62 %        6  
4.Liberales Forum(LIF):
LIF         159.149      4,23 %       1  
5.Gruene:
Gruene      254.390      6,76 %        1  
6.N-Die Neutralen-Buergerinitiative  
N         48.309      1,28 %         O 
7.Forum Handicap 32.393  0,86 %       0  
8.KPO:
KPOE         17.250      0,47 %        0  

Sozialdemokratische 
Partei Oesterreichs         1.098.362     29,18 %       6  
2.OEVP      1.114.425     29,60 %       7  
3.FPOE:
FPOE      1.039.833     27,62 %        6  
4.Liberales Forum(LIF):
LIF         159.149      4,23 %       1  
5.Gruene:
Gruene      254.390      6,76 %        1  
6.N-Die Neutralen-Buergerinitiative  
N         48.309      1,28 %         O 
7.Forum Handicap 32.393  0,86 %       0  
8.KPO:
KPOE         17.250      0,47 %        0  


Die Wahlbehorden haben alle Stimmen und Mandate unberechtigt diesen
Parteien zugeordnet. 

UND         STELLT DEN ANTRAG  und verlangt:
1.)das Wahlergebnis zu ueberpruefen
2.)das Ergebnis der Ermittlungen aller neun Wahlbehorden und der 
   Bundeswahlbehorde richtig zu stellen
2.)die Verlautbarungen aller neun Landeswahlbehorden und der 
   Bundeswahlbehorde zu widerrufen und das richtige Ergebnis zu
   verlautbaren
3.)den zugelassenen Parteien keine Stimmen und Mandate zuzuordnen

ZUSTELLUNGSBEVOLLMAECHTIGTER VERTRETER:
Vor- Familienname:         Beruf:                    Adresse:
1.FRANZ JOSEF GLASL 1957                             LACHSFELD 16
                           ARBEITSLOS/Unternehmer    A-2113 KARNABRUNN 

------------Text--------Document-------------------

index.html
Hauptseite/Mainpage
Inhalt/Contents

Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
[email protected]