Wahlen/Elections:
W A H L E N ZUM EUROPAEISCHEN PARLAMENT
die Wahl wurde am 16.7.1996 ausgeschrieben
(BGBl. 117,343/1996)
AN DIE
BUNDESWAHLBEHOERDE
beim Bundesministerium fuer Inneres
Herrengasse 7
1O1O Wien
BETRIFFT:Einspruch des zustellungsbevollmachtigten Vertreters
fur DIE WAHLBEWERBENDE PARTEI: "GLASL FRANZ JOSEF"
W A H L E N ZUM EUROPAEISCHEN PARLAMENT
Paragr.79 EuWO
Am 13.1O.1996 fanden Wahlen zum Mitglied des Parlamentes der EU statt.
Dazu habe ich einen Wahlvorschlag fuer das Bundesgebiet Oesterreich
eingebracht.Auf Grund eines Amtsmissbrauches der oesterreichischen
Verwaltung wurde der Wahlvorschlag"Glasl Franz Josef" unterdrueckt.
Durch die Unterdrueckung meines Wahlvorschalges wurde mir auch das
passive Wahlrecht in rechtswidriger Weise aberkannt und ueberhaupt
das aktive Wahlrecht verletzt,weil ich nicht gewaehlt werden konnte.
Als zustellungsbevollmaechtigten Vertreter eines Wahlvorschlages steht
mir das Einspruchsrecht zu(Paragr.79(1)) EUWO zu.
Der ZUSTELLUNGSBEVOLLMAECHTIGTER VERTRETER:
Vor- Familienname: Beruf: Adresse:
1.FRANZ JOSEF GLASL 1957 LACHSFELD 16
ARBEITSLOS/Unternehmer A-2113 KARNABRUNN
erhebt E i n s p r u c h gegen:
-die ziffernmaessigen Ermittlungen der Bundeswahlbehoerde innerhalb
von 3 Tagen nach der erfolgten Verlautbarung im "Amstblatt der
Wiener Zeitung" vom 26.1O.1996 Zl.42.545/1O-IV/6/96 vom 25.1O.1996
-die Kundmachung der Bundeswahlbehoerde
Zl.42.545/1O-IV/6/96 vom 25.1O.1996 Verlautbarung gemaess Paragr.78
Abs.4 der europawahlordnung-EuWO,BGBl.Nr.117/1996 idF BGBl.Nr.2O1/1996,
ueber das Ergebnis der Wahl der von Oesterreich zu entsendenden
Abgeordneten vom 13.1O.1996
-die Ermittlungen,Feststellungen,Ergebnisse,Verlautbarungen
aller Landes- und Bundeswahlbehoerden gemaess Paragr.79 EuWO wie zitiert
-ziffernmaessigen Ermittlungen aller -neun-Landeswahlbehoerden
-die Verlautbarungen der endgueltig ermittelten Ergebnisse
aller -neun-Landeswahlbehoerden in allen Landeswahlkreisen und in allen
Regionalwahlkreisen gemaess Paragr.76(6) EuWO
-die ziffernmaessigen Ermittlungen der Bundeswahlbehoerde
-die Verlautbarungen der Ergebnisse der Wahl und der Ergebnisse der
Feststellungen gemaess Paragr.79(1) i.V.mit 78(4) und(1) EuWO
mit der Begrundung:
die ziffernmaessigen Ermittlungen entsprechen nicht den Bestimmungen
dieses Bundesgesetzes,die Ermittlungen und Ergebnisse sind unrichtig,
unrichtige Ermittlungen und Feststellungen aller
Wahlbehorden,keine Waehlbarkeit von den im Parlament und in der
Regierung seit 1945 vertretenen Parteien und deren Vertreter bzw Mandatare,
wegen Rechteraubes und Verletzung des aktiven und passiven Wahlrechtes,
verletz wurden die Bestimmungen des
Paragr.78(1)Z 1,2,3,4,5,6,7 (2)Z 1,Z 2 (3) EuWO
-geltend gemacht werden ebenso die Gruende der Eingabe vom 16.1O.1996
Die Ermittlungen,Feststellungen,Verlautbarungen entstprechen nicht dem
Bundesgesetz:
-weil diese von unzustaendigen,befangenen und ausgeschlossenen
Wahlbehoerdenmitgliedern vorgenommen wurden,
weil Parargr.1O(1) und 29 EuWO verletzt wurde:1.meine Liste wurde
nicht zugelassen.2.Fremde wurden zur Wahl zugelassen,3.verbotene
und aufzuloesenden Parteien,dass sind die im Parlament und inder
Regierung seit 1945 vertretenen Parteien und deren Mitglieder bzw.
Kandidaten,wurden zugelassen.Auf Grund des Staatsvertrages von
Wien 1955 Art.9 Z 2 und 3 sind dafuer verantwortlich,mich meiner
Rechte durch verweigerung des Wahlrechtes beraubt zu haben
anzuwenden ist auch Art 6 und 8 Staatsvertrag und der UNO-Pakt ueber
buergerliche und politische Rechte.Alle diese Bestimmungen wurden
verletzt,wodurch alle Wahlbehoerden ein unrichtiges Ergebnis der
Wahl ermittelt und festgestellt haben.
-richtig waeren die Ergebnisse ermittelt worden,wenn die im Parlament
vertretenen Parteien und deren Kandidaten keine Stimme und kein
Mandat fuer das EU-Parlament erhalten haetten.
-richtig waere eine Feststellung gewesen,wenn
+die Stimmen der im Parlament vertretenen Parteien samt Mitgliedern
seit 1945 und deren Kandidaten fuer ungueltig erklaert worden
waeren.Unrichtig sind daher die gueltigen festgestellten Stimmen
+wenn keine Parteisummen und deren Anzahl diesen verbotenen
Parteien zuzuordnen festgestellt worden waeren
+keine Mandate auf die verbotenen Parteien entfallen waeren
+keine Bewerber der verbotenen Parteien den Mandaten zugewiesen worden
waeren
+keine Zahlen ueber Vorzugsstimmen von Bewerbern der verbotenen
Parteien festgestellt worden waeren
+die vorhergehenden Punkte auch nicht fuer die sonstigen Parteien
festgestellt worden waeren,weil sie unter unlauteren Verhaeltnissen
abgetreten sind
+vom passiven Wahlrecht waren alle Mitglieder und Kandidaten der
seit 1945 im Parlament und in der Regierung vertretenen Parteien
ausgeschlossen
-fur folgende Parteien wurde unrichtig ermittelt:
wie in der Wiener Zeitung vom 26.1O.1996 und sonst angefuehrt:
Wahlberechtigte:5.800.377
Abgegebene Stimmen: 3.928.538
Gueltige Stimmen: 3.794.145
Ungueltige Stimmen: 134.393
Partei Parteisummen % Mandate
Sozialdemokratische
Partei Oesterreichs 1.098.362 29,18 % 6
2.OEVP 1.114.425 29,60 % 7
3.FPOE:
FPOE 1.039.833 27,62 % 6
4.Liberales Forum(LIF):
LIF 159.149 4,23 % 1
5.Gruene:
Gruene 254.390 6,76 % 1
6.N-Die Neutralen-Buergerinitiative
N 48.309 1,28 % O
7.Forum Handicap 32.393 0,86 % 0
8.KPO:
KPOE 17.250 0,47 % 0
Sozialdemokratische
Partei Oesterreichs 1.098.362 29,18 % 6
2.OEVP 1.114.425 29,60 % 7
3.FPOE:
FPOE 1.039.833 27,62 % 6
4.Liberales Forum(LIF):
LIF 159.149 4,23 % 1
5.Gruene:
Gruene 254.390 6,76 % 1
6.N-Die Neutralen-Buergerinitiative
N 48.309 1,28 % O
7.Forum Handicap 32.393 0,86 % 0
8.KPO:
KPOE 17.250 0,47 % 0
Die Wahlbehorden haben alle Stimmen und Mandate unberechtigt diesen
Parteien zugeordnet.
UND STELLT DEN ANTRAG und verlangt:
1.)das Wahlergebnis zu ueberpruefen
2.)das Ergebnis der Ermittlungen aller neun Wahlbehorden und der
Bundeswahlbehorde richtig zu stellen
2.)die Verlautbarungen aller neun Landeswahlbehorden und der
Bundeswahlbehorde zu widerrufen und das richtige Ergebnis zu
verlautbaren
3.)den zugelassenen Parteien keine Stimmen und Mandate zuzuordnen
ZUSTELLUNGSBEVOLLMAECHTIGTER VERTRETER:
Vor- Familienname: Beruf: Adresse:
1.FRANZ JOSEF GLASL 1957 LACHSFELD 16
ARBEITSLOS/Unternehmer A-2113 KARNABRUNN
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Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
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