Wahlen/Elections:
W A H L E N ZUM EUROPAEISCHEN PARLAMENT
die Wahl wurde am 16.7.1996 ausgeschrieben
(BGBl. 117,343/1996)
AN DIE
BUNDESWAHLBEHOERDE
beim Bundesministerium fuer Inneres
Herrengasse 7
1O1O Wien
BETRIFFT:Einspruch des zustellungsbevollmachtigten Vertreters
fur DIE WAHLBEWERBENDE PARTEI: "GLASL FRANZ JOSEF"
W A H L E N ZUM EUROPAEISCHEN PARLAMENT
Paragr.79 EuWO
-fur folgende Parteien wurde unrichtig ermittelt:
wie in der Wiener Zeitung vom 26.1O.1996 zitiert und sonst angefuehrt:
Wahlberechtigte: 5.800.377
Abgegebene Stimmen: 3.928.538
Gueltige Stimmen: 3.794.145
Ungueltige Stimmen: 134.393
Partei Parteisummen % Mandate
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Sozialdemokratische
Partei Oesterreichs 1.105.910 29,15 % 6
Oesterreichische Volkspartei 1.124.921 29,65 % 7
Freiheitliche Partei Oesterreichs 1.044.604 27,53 % 6
Liberales Forum-Heide Schmidt 161.583 4,26 % 1
Die Gruenen-Die Gruene Alternative 258.250 6,81 % 1
Die Neutralen-Buergerinitiative 48.600 1,28 %
Forum Handicap 32.621 0,86 %
Kommunistische Partei Oesterreichs 17.656 0,47 %
Namen der Bewerber(innen),denen Mandate zugewiesen wurden:
Dr.Johannes SWOBODA SPOE
Dr.Hilde HWALICEK SPOE
Harald ETTL SPOE
Dkfm.Ilona GRAENITZ SPOE
Mag.Herbert BOESCH SPOE
Dr.Maria BERGER SPOE
Ursula STENZEL OEVP
Karl HABSBURG-LOTHRINGEN OEVP
Dr.Reinhard RACK OEVP
Agnes SCHIERHUBER OEVP
Dr.Paul RUEBIG OEVP
Dr.Hubert PIRKER OEVP
Dr.Maria FLEMMING OEVP
Dr.Franz LINSER FPOE
Mag.Peter SICHROVSKY FPOE
Daniela RASCHHOFER FPOE
Dr.Johann KRONBERGER FPOE
Dr.Klaus LUKAS FPOE
Prof.Dr.Gerhard HAGER FPOE
Dr.Friedhelm FRISCHENSCHLAGER LIF
Johannes VOGGENHUBER GRUENE
Die Zahlen der fuer jede(n) Bewerber(in) entfallenden Vorzugsstimmen im
Bundesgebiet:
Liste 1,Sozialdemokratische Partei Oesterreichs(SPOE)
Nach Listen-Nr.,Bewerber(in),Vorzugsstimmen wurde an 42 Personen
zugeordnet
Liste 2.Oesterreichische Volkspartei(OEVP)
Nach Listen-Nr.,Bewerber(in),Vorzugsstimmen wurde an 42 Personen
zugeordnet
Liste 3.Freiheitliche Partei Oesterreichs(FPOE)
Nach Listen-Nr.,Bewerber(in),Vorzugsstimmen wurde an 42 Personen
zugeordnet
Liste 4.Liberales Forum-Heide Schmidt(LIF)
Nach Listen-Nr.,Bewerber(in),Vorzugsstimmen wurde an 42 Personen
zugeordnet
Liste 5.Die Gruenen-Die Gruene Alternative(GRUENE)
Nach Listen-Nr.,Bewerber(in),Vorzugsstimmen wurde an 42 Personen
zugeordnet
Liste 6.Die Neutralen-Buergerinitiative(N)
Nach Listen-Nr.,Bewerber(in),Vorzugsstimmen wurde an 41 Personen
zugeordnet
Liste 7.Forum Handicap
Nach Listen-Nr.,Bewerber(in),Vorzugsstimmen wurde an 14 Personen
zugeordnet
Liste 8.Kommunistische Partei Oesterreichs(KPO)
Nach Listen-Nr.,Bewerber(in),Vorzugsstimmen wurde an 23 Personen
zugeordnet
Die Wahlbehorden haben alle Stimmen,Parteisummen,Vorzugsstimmen und
Mandate unberechtigt diesen Parteien zugeordnet.
Verletzt wurde Paragr.78(1)Z5 EuWO:
die Bundeswahlbehoerde haette richtig ermittelt,wenn sie den Parteien
Die Neutralen-Buergerinitiative 48.600 1,28 %
Forum Handicap 32.621 0,86 %
Kommunistische Partei Oesterreichs 17.656 0,47 %
jeweils Null,in Zahlen O, Mandate zugeordnet haette.Die Verlautbarung
ist eine Verletzung von Bestimmungen des Bundesgesetzes.Die Bundes-
wahlbehoerde hat eine Zuordnung der Mandate an diese Parteien
unterlassen.
Bei der KPOE wurde neben Paragr.78(1)Z5 EuWO auch Paragr.78(1)Z 1,2,3,4,
5,6,7 EuWO verletzt:
Diese Partei faellt unter die Bestimmungen einer verbotenen Partei,
weil sie im Parlament seit 1945 vertreten war und an Rechteraub
beteiligt war.Gemaess Art.9 Z2 und 3 des STVvWien 1955(BGBl.152/1955)
sind Organisationen aufzuloesen,die Rechteraub betreiben und durchfuehren.
Darunter fallen die Listen 1 bis 5 und 8,die zwar keine faschistischen
Parteien sind,sondern nach dem Staatsvertrag anderen Organisationen
zuzordnen sind,die den Menschen,wie mir, der Rechte berauben.Ich habe
bereits Strafanzeige gegen die Mitglieder der Bundeswahlbehoerde wegen
der Zulassung dieser Listen bzw. Kandidaten eingebracht.
Art.6,8 und 9 sehen vor,das mein Wahlrecht nicht beschraenkt werden
kann,trotzdem wurde meine Kandidatur nicht zugelassen wurde.Die
Parteien(Listen)1 bis 5 haben ihren verbrecherischen und voelkermordenden
Charakter bereits mit der Erlassung der EuWO zum Ausdruck gebracht.
Die Bundeswahlbehoerde haette das Ergebnis ihrer Feststellungen richtig
verlautbart,wenn:
1.die Gesamtsumme der gueltigen und ungueltigen Stimmen,das sind die
abgegebenen Stimmen, um die der Fremden verringert worden waere
2.die Summe der ungueltigen Stimmen um die der Listen 1 bis 5 und 8
erhoeht worden waere und der Punkt 1 beruecksichtigt worden waere
3.die Summe der gueltigen Stimmen um die der Listen 1 bis 5 und 8
verringert worden waere und der Punkt 1 beruecksichtigt worden waere
4.die Zahl der auf die Listen 1 bis 5 und 8 entfallenden Parteisummen
mit jeweils O=Null pro Liste festgestellt worden waere
5.die Zahl der auf die Parteien der Listen 1 bis 5 und 8 entfallenden
Mandate pro Partei mit jeweils O=Null pro Liste festgestellt worden
waere
6.wenn den Berwerbern der Listen 1 bis 5 und 8 kein Mandat zugewiesen
worden waere
7.die Zahlen der fuer die Bewerber der Listen 1 bis 5 und 8
veroeffentlichten Wahlvorschlaege im Bundesgebiet entfallenden
Vorzugsstimmen mit 0=Null festgestellt worden waeren
8.die stimmberechtigten Mitglieder der Bundeswahlbehoerde nicht die
Gesetze verletzt haetten,und stimmberechtigten Mitglieder als
Vertreter,Mitglieder und Vertrauenspersonen oder ehemalige Mitglieder
der Listen 1 bis 5 und 8 sowie Richter aus vorangegangen Wahlverfahren
bzw als Vertreter oder Mitglieder der Listen 1 bis 5 und 8 bestellt
worden waeren
9.die stimmberechtigten Mitglieder und jene unter Punkt 8 derartige
Feststellungen nicht getroffen haetten bzw ueberhaupt nicht haben
treffen koennen.
1O.die Zahl der Wahlberechtigten um die der Fremden verringert worden
waere.Das Ergebnis entspricht nicht dem Gesetz,weil die Wahl-
berechtigten nicht anzufuehren sind.
Das Ergebnis entspricht nicht dem Bundesgesetz,weil insbesondere
die Vertreter der Listen 1 bis 5 fuer sich ein Ergebnis festgestellt
haben unter dem Gesichtspunkt andere wie mich und meine Liste
von den Feststellungen auszuschliessen.
Die Bundeswahlbehoerde haette mir alle Mandate zusprechen muessen.Eine
anderer Wahlvorschlag wurde ja nicht gueltig eingebracht.Nicht verlangt war
ausserdem die Prozentzahlen zu verlautbaren,womit eine Verlautbarung
im Sinne des Gesetzes nicht vorliegt.
UND STELLT DEN ANTRAG und verlangt:
1.)das Wahlergebnis zu ueberpruefen
2.)das Ergebnis der Ermittlungen aller neun Wahlbehorden und der
Bundeswahlbehorde richtig zu stellen
2.)die Verlautbarungen aller neun Landeswahlbehorden und der
Bundeswahlbehorde zu widerrufen und das richtige Ergebnis zu
verlautbaren
3.)den zugelassenen Parteien keine Stimmen und Mandate zuzuordnen
ZUSTELLUNGSBEVOLLMAECHTIGTER VERTRETER:
Vor- Familienname: Beruf: Adresse:
1.FRANZ JOSEF GLASL 1957 LACHSFELD 16
ARBEITSLOS/Unternehmer A-2113 KARNABRUNN
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Inhalt/Contents
Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
[email protected]