Wahlen...Elections


wie Wahlen funktionieren....how elections are functioning: how..wie
EU-Austria


European Union..Europaeische Union


(EU-Austria):


Wahlen/Elections:
           W A H L E N        ZUM EUROPAEISCHEN PARLAMENT
           die Wahl wurde am  16.7.1996      ausgeschrieben
             (BGBl. 117,343/1996)  

AN DIE
BUNDESWAHLBEHOERDE 
 
beim Bundesministerium fuer Inneres
Herrengasse 7
1O1O Wien

BETRIFFT:Einspruch des zustellungsbevollmachtigten Vertreters 
         fur DIE WAHLBEWERBENDE PARTEI: "GLASL FRANZ JOSEF"
         W A H L E N        ZUM EUROPAEISCHEN PARLAMENT
         Paragr.79 EuWO

 
-fur folgende Parteien wurde unrichtig ermittelt:
   wie in der Wiener Zeitung vom 26.1O.1996 zitiert und sonst angefuehrt:
    
          Wahlberechtigte:    5.800.377
          Abgegebene Stimmen: 3.928.538 
          Gueltige Stimmen:   3.794.145
          Ungueltige Stimmen:   134.393
Partei                                     Parteisummen    %     Mandate
-------------------------------------------------------------------------
Sozialdemokratische 
Partei Oesterreichs                           1.105.910    29,15 %   6  
Oesterreichische Volkspartei                  1.124.921    29,65 %   7  
Freiheitliche Partei Oesterreichs             1.044.604    27,53 %   6  
Liberales Forum-Heide Schmidt                   161.583     4,26 %   1  
Die Gruenen-Die Gruene Alternative              258.250     6,81 %   1  
Die Neutralen-Buergerinitiative                  48.600     1,28 %   
Forum Handicap                                   32.621     0,86 %      
Kommunistische Partei Oesterreichs               17.656     0,47 %    

Namen der Bewerber(innen),denen Mandate zugewiesen wurden:
Dr.Johannes SWOBODA             SPOE
Dr.Hilde HWALICEK               SPOE
Harald ETTL                     SPOE
Dkfm.Ilona GRAENITZ             SPOE
Mag.Herbert BOESCH              SPOE
Dr.Maria BERGER                 SPOE
Ursula STENZEL                  OEVP
Karl HABSBURG-LOTHRINGEN        OEVP
Dr.Reinhard RACK                OEVP
Agnes SCHIERHUBER               OEVP
Dr.Paul RUEBIG                  OEVP
Dr.Hubert PIRKER                OEVP
Dr.Maria FLEMMING               OEVP
Dr.Franz LINSER                 FPOE
Mag.Peter SICHROVSKY            FPOE
Daniela RASCHHOFER              FPOE
Dr.Johann KRONBERGER            FPOE
Dr.Klaus LUKAS                  FPOE
Prof.Dr.Gerhard HAGER           FPOE
Dr.Friedhelm FRISCHENSCHLAGER   LIF
Johannes VOGGENHUBER            GRUENE

Die Zahlen der fuer jede(n) Bewerber(in) entfallenden Vorzugsstimmen im
Bundesgebiet:
Liste 1,Sozialdemokratische Partei Oesterreichs(SPOE)  
Nach Listen-Nr.,Bewerber(in),Vorzugsstimmen  wurde an 42 Personen
zugeordnet
Liste 2.Oesterreichische Volkspartei(OEVP)     
Nach Listen-Nr.,Bewerber(in),Vorzugsstimmen  wurde an 42 Personen
zugeordnet
Liste 3.Freiheitliche Partei Oesterreichs(FPOE)
Nach Listen-Nr.,Bewerber(in),Vorzugsstimmen  wurde an 42 Personen
zugeordnet 
Liste 4.Liberales Forum-Heide Schmidt(LIF)
Nach Listen-Nr.,Bewerber(in),Vorzugsstimmen  wurde an 42 Personen
zugeordnet 
Liste 5.Die Gruenen-Die Gruene Alternative(GRUENE)
Nach Listen-Nr.,Bewerber(in),Vorzugsstimmen  wurde an 42 Personen
zugeordnet 
Liste 6.Die Neutralen-Buergerinitiative(N)  
Nach Listen-Nr.,Bewerber(in),Vorzugsstimmen  wurde an 41 Personen
zugeordnet
Liste 7.Forum Handicap 
Nach Listen-Nr.,Bewerber(in),Vorzugsstimmen  wurde an 14 Personen
zugeordnet 
Liste 8.Kommunistische Partei Oesterreichs(KPO)
Nach Listen-Nr.,Bewerber(in),Vorzugsstimmen  wurde an 23 Personen
zugeordnet  

Die Wahlbehorden haben alle Stimmen,Parteisummen,Vorzugsstimmen und 
Mandate unberechtigt diesen Parteien zugeordnet. 

Verletzt wurde Paragr.78(1)Z5 EuWO:
 die Bundeswahlbehoerde haette richtig ermittelt,wenn sie den Parteien
Die Neutralen-Buergerinitiative                  48.600     1,28 %   
Forum Handicap                                   32.621     0,86 %      
Kommunistische Partei Oesterreichs               17.656     0,47 % 
jeweils Null,in Zahlen O, Mandate zugeordnet haette.Die Verlautbarung
ist eine Verletzung von Bestimmungen des Bundesgesetzes.Die Bundes-
wahlbehoerde hat eine Zuordnung der Mandate an diese Parteien
unterlassen.

Bei der KPOE wurde neben Paragr.78(1)Z5 EuWO auch Paragr.78(1)Z 1,2,3,4,
5,6,7 EuWO verletzt: 
Diese Partei faellt unter die Bestimmungen einer verbotenen Partei,
weil sie im Parlament seit 1945 vertreten war und an Rechteraub
beteiligt war.Gemaess Art.9 Z2 und 3 des STVvWien 1955(BGBl.152/1955)
sind Organisationen aufzuloesen,die Rechteraub betreiben und durchfuehren.
Darunter fallen die Listen 1 bis 5 und 8,die zwar keine faschistischen
Parteien sind,sondern nach dem Staatsvertrag anderen Organisationen  
zuzordnen sind,die den Menschen,wie mir, der Rechte berauben.Ich habe
bereits Strafanzeige gegen die Mitglieder der Bundeswahlbehoerde wegen
der Zulassung dieser Listen bzw. Kandidaten eingebracht.

Art.6,8 und 9 sehen vor,das mein Wahlrecht nicht beschraenkt werden
kann,trotzdem wurde meine Kandidatur nicht zugelassen wurde.Die 
Parteien(Listen)1 bis 5 haben ihren verbrecherischen und voelkermordenden
Charakter bereits mit der Erlassung der EuWO zum Ausdruck gebracht.

Die Bundeswahlbehoerde haette das Ergebnis ihrer Feststellungen richtig
verlautbart,wenn:
1.die Gesamtsumme der gueltigen und ungueltigen Stimmen,das sind die 
  abgegebenen Stimmen, um die der Fremden verringert worden waere
2.die Summe der ungueltigen Stimmen um die der Listen 1 bis 5 und 8
  erhoeht worden waere und der Punkt 1 beruecksichtigt worden waere
3.die Summe der gueltigen Stimmen um die der Listen 1 bis 5 und 8
  verringert worden waere und der Punkt 1 beruecksichtigt worden waere
4.die Zahl der auf die  Listen 1 bis 5 und 8 entfallenden Parteisummen
  mit jeweils O=Null pro Liste festgestellt worden waere
5.die Zahl der auf die Parteien der Listen 1 bis 5 und 8 entfallenden
  Mandate pro Partei mit  jeweils O=Null pro Liste festgestellt worden 
  waere
6.wenn den Berwerbern der Listen 1 bis 5 und 8 kein Mandat zugewiesen
  worden waere
7.die Zahlen der fuer die Bewerber der Listen 1 bis 5 und 8 
  veroeffentlichten Wahlvorschlaege im Bundesgebiet entfallenden
  Vorzugsstimmen mit 0=Null festgestellt worden waeren
8.die stimmberechtigten Mitglieder der Bundeswahlbehoerde nicht die
  Gesetze verletzt haetten,und stimmberechtigten Mitglieder als
  Vertreter,Mitglieder und Vertrauenspersonen oder ehemalige Mitglieder
  der Listen 1 bis 5 und 8 sowie Richter aus vorangegangen Wahlverfahren
  bzw als Vertreter oder Mitglieder der  Listen 1 bis 5 und 8  bestellt
  worden waeren
9.die stimmberechtigten Mitglieder und jene unter Punkt 8 derartige
  Feststellungen nicht getroffen haetten bzw ueberhaupt nicht haben
  treffen koennen.  
1O.die Zahl der Wahlberechtigten um die der Fremden verringert worden 
   waere.Das Ergebnis entspricht nicht dem Gesetz,weil die Wahl-
   berechtigten nicht anzufuehren sind.

Das Ergebnis entspricht nicht dem Bundesgesetz,weil insbesondere
die Vertreter der Listen 1 bis 5 fuer sich ein Ergebnis festgestellt
haben unter dem Gesichtspunkt andere wie mich und meine Liste
von den Feststellungen auszuschliessen.

Die Bundeswahlbehoerde haette mir alle Mandate zusprechen muessen.Eine
anderer Wahlvorschlag wurde ja nicht gueltig eingebracht.Nicht verlangt war
ausserdem die Prozentzahlen zu verlautbaren,womit eine Verlautbarung
im Sinne des Gesetzes nicht vorliegt.

UND         STELLT DEN ANTRAG  und verlangt:
1.)das Wahlergebnis zu ueberpruefen
2.)das Ergebnis der Ermittlungen aller neun Wahlbehorden und der 
   Bundeswahlbehorde richtig zu stellen
2.)die Verlautbarungen aller neun Landeswahlbehorden und der 
   Bundeswahlbehorde zu widerrufen und das richtige Ergebnis zu
   verlautbaren
3.)den zugelassenen Parteien keine Stimmen und Mandate zuzuordnen

ZUSTELLUNGSBEVOLLMAECHTIGTER VERTRETER:
Vor- Familienname:         Beruf:                    Adresse:
1.FRANZ JOSEF GLASL 1957                             LACHSFELD 16
                           ARBEITSLOS/Unternehmer    A-2113 KARNABRUNN 


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Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
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