Wahlen/Elections:
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European Union=EU=Europaeische Union:
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EU-European Parliament:
-unfair elections
(EU-Austria):
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FJG and Elections FJG und Wahlen
Wahlen und Entsendung durch Wahlen:
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UNO
UNO-WTO
Europarat(Council of Europe)
EFTA
EWR
-EWR-Austria:
1999:
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W A H L E N ZUM EUROPAEISCHEN PARLAMENT
die Wahl wurden ausgeschrieben
AN DIE
LANDESWAHLBEHOERDE
beim Amt der Landesregierung
fuer
das Burgenland,Kaernten,Niederoesterreich,Oberoesterreich,Salzburg
Steiermark,Tirol,Vorarlberg,Wien
BETRIFFT: Bekanntgabe der Entsendung von Wahlbehoerdenmitgliedern fuer die
WAHLBEWERBENDE PARTEI: "GLASL FRANZ JOSEF"
Der wahlwerbenden Partei stehen fuer die Wahl der von �sterreich zu
entsendenden Abgeordneten zum Europ�ischen Parlament der EU
zumindest zwei Sitze in den Wahlbehoerden zu,die ich auch beanspruche.
Bekanntgegeben wird die Entsendung von:
Vor- Familienname: Beruf: Adresse:
1.FRANZ JOSEF GLASL 1957 LACHSFELD 16
ARBEITSLOS/Unternehmer A-2113 KARNABRUNN
in die Landeswahlbehoerde und alle anderen Wahlbehoerden.
Ich werde einen Wahlvorschlag unter meinem Namen
"Glasl Franz Josef" an 1.Stelle=Namensliste vorlegen und verlange
eine Einladung zu den Sitzungen der Wahlbehoerden.
Ich verlange Sitz und Stimme in den Wahlbehoerden,und mir alle
Kosten zu ersetzen und zuzusprechen.
Die korrupte,kriminelle und verbrecherische Verwaltung inkl.
Gerichtsbarkeit des EU-verbrecherischbanditenmaessigkriminellen
und Sklavereistaates Oesterreich besetzen die Wahlbehoerden zu
den EP-Wahlen der EU und haben dazu die Wahlen zur Entsendung
von Abgeordneten ausgeschrieben.
Nach der Rechtsordnung sind die im Parlament vertretenen
rechteraubenden Parteien samt der KPOE verbotenene Parteien.
Ich verlange,dass die verbotenen Parteien und deren Mitglieder
und Vertreter/Bevollmaechtigte/etc.
fuer die Wahlen
nicht in die Wahlbehoerden und zu den Wahlen zugelassen werden.
Verfassungswidrige und voelkermoerderische Bestimmungen:
* Bundesgesetz BGBl. Nr. 117/1996, Art. I
* Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996
* Bundesgesetz BGBl. I Nr. 162/1998
Bundesgesetz �ber die Wahl der von �sterreich zu entsendenden Abgeordneten
zum Europ�ischen Parlament (Europawahlordnung - EuWO)
Bundesgesetz �ber die F�hrung st�ndiger Evidenzen der Wahl- und
Stimmberechtigten bei Wahlen zum Europ�ischen Parlament
(Europa-W�hlerevidenzgesetz - EuWEG)
(NR: GP XX RV 19 AB 29 S. 5. BR: 5129 AB 5132 S. 609.)
(CELEX-Nr.: 393L109)
StF: BGBl. Nr. 118/1996,idF: BGBl. I Nr. 35/1998 (DFB)
rechtswidrige Organe: die im Amt befindlichen Organe und Wahlbehoerden,
Parlamentsparteien samt KPOE
DIE VERBOTENEN PARTEIEN(ART.9 Z2 STVWIEN 1955),DAS SIND DIE
IM PARLAMENT UND IN DER REGIERUNG VERTRETENEN PARTEIEN SEIT 1945 SOWIE DIE
KPOE BZW DEREN VERTRETER ;DIESE
HABEN IM PARLAMENT RECHTSWIDRIGERWEISE UNTER ANWENDUNG RECHTERAUBENDER
BESTIMMUNGEN MANDATE UEBERNOMMEN,AUSSEREM WURDE ICH BEI DEN VERGANGENEN
WAHLEN MEINER RECHTE(PASSIVES WAHLRECHT) BERAUBT und VERSKLAVT.
An Kosten werden geltend gemacht: EU-ATS 10,-
Eine Kopie meiner Unterstuetzungserklaerung liegt bei der Bundeswahlbehoerde
auf.
ZUSTELLUNGSBEVOLLMAECHTIGTER VERTRETER:
Vor- Familienname: Beruf: Adresse:
1.FRANZ JOSEF GLASL 1957 LACHSFELD 16
ARBEITSLOS/Unternehmer A-2113 KARNABRUNN
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Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
[email protected]