Wahlen...Elections


wie Wahlen funktionieren....how elections are functioning: how..wie
EU-Austria


European Union..Europaeische Union


(EU-Austria):


Wahlen/Elections:

European Union=EU=Europaeische Union:

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EU-European Parliament:

-unfair elections

(EU-Austria):


Europaeische Union=EU=European Union
-Europaeisches Parlament=European Parliament
1994Zeit/timeWahlbehoerden=election authorities Kandidatur=candidature
1995Zeit/timeWahlbehoerden=election authoritiesKandidatur=candidature
1996 Zeit/time Wahlbehoerden=election authorities Kandidatur=candidature
1999 Zeit/time Wahlbehoerden=election authorities Kandidatur=candidature


1999:

EuWO
Gegenstand
Befristung, Termin
Kalendertag
§ 2/1  Ausschreibung der Wahl (Verlautbarung im Bundesgesetzblatt) vor dem Stichtag
vor Dienstag,
6.
April 1999
§ 27/1  Erster Termin für Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung  
§ 2/3  Bekanntmachung der Wahlausschreibung in allen Gemeinden unmittelbar nach Verlautbarung im Bundesgesetzblatt   
§ 2/2 Stichtag 68. Tag vor dem Wahltag
Dienstag,
6.
April 1999
§ 13/1
§ 15/2 
Letztmöglicher Zeitpunkt für Anträge der Parteien auf Ausfolgung von Abschriften der Wählerverzeichnisse in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen1) spätestens 2 Wochen vor der Auflegung der Wählerverzeichnisse
Dienstag,
13.
April 1999
§ 6/2 Letztmöglicher Zeitpunkt für die Entsendung von Vertrauenspersonen durch wahlwerbende Parteien, die noch nicht in der Bundeswahlbehörde oder in den Landeswahlbehörden vertreten sind spätestens am 10. Tag nach dem Stichtag
Freitag,
16.
April 1999
§ 13/2  Ortsübliche Kundmachung des Bürgermeisters über die Auflegung des Wählerverzeichnisses in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen1) vor Beginn des Einsichtszeitraumes
Montag,
26.
April 1999
§ 13/1
§ 15/1
 
 
 
 

§ 13/1 
§ 14

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Ausfolgung von Abschriften der Wählerverzeichnisse an die Parteien in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen1)

Erster Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen

spätestens am 1. Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse
 
 
 

21. Tag nach dem Stichtag 

Dienstag,
27.
April 1999
§ 14
 
 
 
 
 

§ 23/1

Kundmachung des Bürgermeisters betreffend die Zahl der Wahlberechtigten (Hauskundmachung), zwingend in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Bekanntgabe der Zahl der wahlberechtigten Personen im Stimmbezirk, getrennt nach Männern und Frauen, durch die Landeswahlbehörden an die Bundeswahlbehörde

vor Auflegung der Wählerverzeichnisse
Donnerstag,
29.
April 1999
§ 13/1 
§ 14

 

Erster Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von einer Woche  24. Tag nach dem Stichtag

 

Freitag,
30.
April 1999
§ 13/1  Letzter Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse 30. Tag nach dem Stichtag
Donnerstag,
6.
Mai 1999
§ 30/1  Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einbringung von Wahlvorschlägen bei der Bundeswahlbehörde spätestens am 37. Tag vor dem Wahltag, 17.00 Uhr
Freitag,
7.
Mai 1999
§ 34/2 
 

§ 35
 
 
 

§ 17/1 

Zurückziehung von Unterstützungserklärungen 

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Vorlage von Ergänzungs-Wahlvorschlägen sowie von Erklärungen bei der Bundeswahlbehörde

Verständigung der Personen, gegen deren Eintragung in das Wählerverzeichnis Einspruch erhoben wurde

spätestens am 34. Tag vor dem Wahltag

spätestens am 34. Tag vor dem Wahltag, 17.00 Uhr
 

innerhalb von 4 Tagen nach Einlangen des Einspruchs, spätestens am 34. Tag nach dem Stichtag

Montag,
10.
Mai 1999
§ 18/1  Letztmöglicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einsprüche 9 Tage nach Ende des Einsichtszeitraumes
Samstag,
15.
Mai 1999
§ 18/2  Mitteilung der Entscheidung an die Einspruchswerber sowie die von der Entscheidung Betroffenen unverzüglich nach der Entscheidung; spätestens am 40. Tag nach dem Stichtag
Sonntag,
16.
Mai 1999
§ 37 Zurückziehung eines Wahlvorschlags durch eine schriftliche Erklärung der wahlwerbenden Partei bei der Bundeswahlbehörde spätestens am 27. Tag vor dem Wahltag, 17.00 Uhr
Montag,
17.
Mai 1999
§ 34/3 
§ 36/1 
 
 
 

§ 20/1 

Zurückweisung von Wahlvorschlägen und Abschluss der Wahlvorschläge durch die Bundeswahlbehörde

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einbringung einer Berufung (bei der Gemeinde) gegen eine Entscheidung über einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis 

spätestens am 24. Tag vor dem Wahltag 
 
 
 

binnen 4 Tagen, spätestens am 44. Tag nach dem Stichtag

Donnerstag,
20.
Mai 1999
§ 36/1  Veröffentlichung der Wahlvorschläge im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung"  nach Abschluss der Wahlvorschläge  
§ 20/1  Verständigung des Berufungsgegners durch die Gemeinde unverzüglich nach dem Einlangen der Berufung, spätestens am 45. Tag nach dem Stichtag
Freitag,
21.
Mai 1999
§ 20/1  Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einsichtnahme in eine Berufung bei der Gemeinde sowie für Abgabe einer Stellungnahme binnen 4 Tagen,
spätestens am 49. Tag nach dem Stichtag
Dienstag,
25.
Mai 1999
§ 20/2  Letztmöglicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Berufungen durch die Bezirkswahlbehörde, in Wien durch die Landeswahlbehörde binnen 6 Tagen, spätestens am 51. Tag nach dem Stichtag
Donnerstag,
27.
Mai 1999
§ 19
§ 22
Richtigstellung und Abschluss der Wählerverzeichnisse 54. Tag nach dem Stichtag
Sonntag,
30.
Mai 1999
§ 23/2 Bekanntgabe der Änderung der Zahl der Wahlberechtigten nach Abschluss der Wählerverzeichnisse
Montag,
31.
Mai 1999
§ 47/1  Letztmöglicher Zeitpunkt für die Namhaftmachung der Wahlzeugen bei der Bezirkswahlbehörde spätestens am 10. Tag vor dem Wahltag
Donnerstag,
3.
Juni 1999
§ 39/2 
§ 39/4 
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Festsetzung der Wahlsprengel (ausgenommen der besonderen Wahlsprengel), Wahllokale, Verbotszonen und der Wahlzeit durch die Gemeindewahlbehörden, in Wien durch den Magistrat; ortsübliche Verlautbarung hierüber spätestens am 5. Tag vor dem Wahltag 
Dienstag,
8.
Juni 1999
§ 24/3 
 
 
 
 

§ 27/1

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Zustellung der amtlichen Wahlinformationen in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern

Letztmöglicher Zeitpunkt für Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten

spätestens am 3. Tag vor dem Wahltag
Donnerstag,
10.
Juni 1999
§ 39/5 
§ 59
 
 
 
 
 

§ 28/3
 
 
 

§ 28/3

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einrichtung der besonderen Wahlbehörden durch die Gemeindewahlbehörden, in Wien durch den Magistrat; ortsübliche Kundmachung hierüber

Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Gemeinde an die Bezirkswahlbehörde 

Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Bezirkswahlbehörden an die Landeswahlbehörden

spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag
 
 
 
 
 

unverzüglich nach Beendigung der Ausstellung

Freitag,
11.
Juni 1999
§ 28/3  Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Landeswahlbehörden an die Bundeswahlbehörde unverzüglich, spätestens am Tag vor dem Wahltag
Samstag,
12.
Juni 1999
§ 2/1 Wahltag  
Sonntag,
13.
Juni 1999
§ 46/6  Einlangen der Wahlkuverts aus dem Ausland bei den Landeswahlbehörden spätestens am 8. Tag nach dem Wahltag, 12.00 Uhr 
Montag,
21.
Juni 1999
§ 79/1  Einsprüche bei der Bundeswahlbehörde gegen die ziffernmäßigen Ermittlungen einer Landeswahlbehörde innerhalb von 3 Tagen nach der gemäß 
§ 76/6 oder § 78/4 
EuWO erfolgten Verlautbarung einer Landeswahlbehörde oder der Bundeswahlbehörde
 
§ 80 Anfechtung der gemäß § 78 EuWO erfolgten Feststellung der Bundeswahlbehörde wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens beim Verfassungsgerichtshof  innerhalb 1 Woche vom Tag der Verlautbarung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung"  
§ 85/3
§ 85/5 
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Geltendmachung der Ansprüche auf Wahlkostenersatz beim Landeshauptmann (Ausnahme: Magistrat der Stadt Wien - unmittelbar beim Bundesminister für Inneres) binnen 60 Tagen nach dem Wahltag
Donnerstag,
12.
August 1999
1) Der zehntägige Einsichtszeitraum ist in Gemeinden, die keine Hauskundmachungen aushängen, zwingend vorgesehen. Die übrigen Gemeinden können den Einsichtszeitraum auf eine Woche verkürzen. In diesem Fall fällt der Termin drei Tage später.


Bundesministerium für Inneres, Abteilung IV/6,
Postfach 100, A-1014 Wien
Telefon: (+43/1) 53126/2464
e-mail: [email protected]
Stand: 23. März 1999

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Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
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