Wahlen...Elections


wie Wahlen funktionieren....how elections are functioning: how..wie
EU-Austria


European Union..Europaeische Union


(EU-Austria):


Wahlen/Elections:
European Union=EU=Europaeische Union:
=====================================
EU-European Parliament:
-unfair elections
(EU-Austria):

Meeting of the Federal election authority
to decide about the election
candidature of FJG

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19990512:Bundeswahlbeh�rdensitzung

Wiedergegeben wird was sich sinngem�� abgespielt hat:

Kleiner Sitzungsaal

FJG wird fuer die Anwesenheit eine Unterschrift abverlangt.

Jeder Anwesende erh�lt s�mtliche Eingaben des FJG in Kopie

Der Vorsitzende(vermutlich der Stellvertreter des Schl�gel)
beginnt.

Er verk�ndet,es w�rden ausreichend Mitglieder zur beschlu�fassung
anwesend sein.
Er verkuendet die Wahlbehoerdenmitglieder haetten ihre 
Angelobungsurkunden zur Unterschrift erhalten

FJG gibt zu Protokoll,gegen die in der Vergangenheit beteiligten
Richter sei eine Disziplinaranzeige ersttattet worden,unter wurde als
Grund geltend gemacht,die Richter h�tten sich die Bundespr�sidenten
ausgesucht.

FJG weiters die beteiligten Richter seien hier fehl am Platz.
Der Vorsitzende erl�utert,wer neu sei und welche Richter wohin
bef�rdert wurden.

(FJG hatte den Ausschluss der im Parlament vertretenen Parteien verlangt.
Vom Kommunisten erf�hrt FJG,die anderen Beteiligten h�tten bereits 
eine weitere einladung fuer eine weitere Sitzung f�r die Behandlung der
anderen Wahlvorschl�ge erhalten).

Der vorsitzende befragt die Anwesenden �ber Einw�nde gegen die
Gesch�ftspunkte.
FJG fragt warum die anderen Wahlvorschl�ge getrennt behandelt werden.
Der Vorsitzende antwortet,der Wahlvorschlag des GLASL FRANZ JOSEF werde
besonders behandelt.

Warum,darauf meint er nur,es sei eben so.
FJG erhebt eienen Einwand,weil die Wahlvorschl�ge nicht gleichzeitig 
behandelt werden.

Der Vorsitzende nimmt den Einwand zur Kenntnis.

Als zweiten Punkt beginnt der Vorsitzende damit
am 6.5.1999 sei der Wahlvorschlag eingebracht worden,enthalte aber nach
der zitierten bestimmung der europawahlordnung nicht 2.600 Unterschriften
und der Kostenbetrag von 50.000 S sei nicht bezahlt worden.
Er stelle daher den Antrag,zu beschlie�en,der Wahlvorschlag gelte als
nicht eingebracht und dies sei mit dem Verlust der sitzungsteilnahme
verbunden.

Er fordert zu Wortmeldungen auf.

FJG fuehrt aus,dass der Wahlvorschlag der Verfassung entspreche und die
Kostenbetr�ge und Unterschriften verfassungswidrig seien,was aus den
Unterlagen enthalten bzw. ersichtlich ist.

In der Verfassung stehe nichts,dass das Wahlrecht beschraenkt werden k�nne
mittels Unterschriften oder Geldbetr�gen.Es sei daher unzul�ssig,wenn 
eigene hausgemachte Parteiengesetze erlassen.Hier liege auch die
Verantwortung der Richter,welches Recht nun wirklich
angewendet werde,die Parteiengesetze oder meine verfassungsgesetzlich
gew�hrleisteten Rechte. Der Wahlvorschlag kann auch zugelassen werden,
wenn etwas nicht in Ordnung sein sollte und ist dann g�ltig.

Und ich beantrage,dass mein Wahlvorschlag abgeschlossen wird.

Der Vorsitzende l��t �ber seinen Antrag abstimmen 
und stellt das Ergebnis fest.

Sein Antrag wird einstimmig angenommen,der Wahlvorschlag
GLASL FRANZ JOSEF gilt als nicht eingebracht.

Er verk�ndet dann noch,die n�chste Sitzung der Bundeswahlbeh�rde finde
demnachst statt.

Ein Kommunist antwortet auf die Frage wann men�chst sei mit
jetzt gleich.
Danach schlie�t er die Sitzung.

Der Vorsitzende antwortet gegen�ber FJG,dass damit eine Wahlbeh�rden-
teilnahme vorbei sei.

Der Kleine Sitzungssaal wird ger�umt.FJG verl��t �ber den Haupteingang
das Innenministerium.



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Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
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