European Union=EU=Europaeische Union: ===================================== EU-European Parliament: -unfair elections (EU-Austria): But there was a change in the election authority in 1999:
| Die Leitung und Durchf�hrung von Wahlen kommt in Österreich
eigenen Behörden, den Wahlbehörden, zu. Wahlbehörden gibt es auf den Ebenen der Wahlsprengel,
Gemeinden, Bezirke und Länder sowie auf Bundesebene.
Wahlbehörden sind Kollegialorgane, in denen die Parteien ihrer Stärke
nach (gemessen am Ergebnis der jeweils zur�ckliegenden Nationalratswahl)
vertreten sind.
Oberste Wahlbehörde ist die schon erwähnte Bundeswahlbehörde. Sie besteht neben dem Bundesminister f�r Inneres als Vorsitzendem aus elf Beisitzern (Beisitzerinnen). Zwei Beisitzer(innen) haben dem richterlichen Stand anzugehören, die übrigen neun werden von den im Nationalrat vertretenen Parteien nominiert. Der Bundesminister kann einen oder mehrere Stellvertreter(innen) bestellen. Die Zahl der Ersatzbeisitzer(innen) entspricht der Zahl der Beisitzer(innen). Parteien, denen kein Sitz in der Bundeswahlbehörde zusteht, können Vertrauenspersonen entsenden. Derzeit ist die Bundeswahlbehörde wie folgt zusammengesetzt:
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