Wahlen...Elections


wie Wahlen funktionieren....how elections are functioning: how..wie
EU-Austria


European Union..Europaeische Union


(EU-Austria):


Wahlen/Elections:

European Union=EU=Europaeische Union:

=====================================

EU-European Parliament:

-unfair elections

(EU-Austria):


appealing and complaint to the
Constitutional Court

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                                                                        1





MAG.FRANZ Josef GLASL

LACHSFELD 16

2113 KARNABRUNN                                       15.5.1999

An den

Verfassungsgerichtshof



Judenplatz 11

1O1O Wien



Betrifft: Wahlanfechtung der

          Wahl der von der Republik �sterreich zu entsendenden

          Abgeordneten zum Europ�ischen Parlament 



BESCHWERDEFUEHRER

und Antragsteller:         MAG.FRANZ Josef GLASL

                           LACHSFELD 16

                           2113 KARNABRUNN,



als Wahlwerber und Bewerber:

                           MAG.FRANZ Josef GLASL

                           LACHSFELD 16

                           2113 KARNABRUNN,



als wahlwerbende Partei

durch den zustellungsbevollmaechtiger Vertreter der

wahlwerbenden Partei "GLASL FRANZ JOSEF":

                           MAG.FRANZ Josef GLASL

                           LACHSFELD 16

                           2113 KARNABRUNN



Jede Vollmacht an andere zur Vertretung ist gesetzlos und gilt als

widerrufen





BESCHWERDEGEGNER:        REPUBLIK OESTERREICH

 Bundeskanzler und Bundesregierung,Ballhausplatz 2,1O14 Wien

 Bundespraesident,Praesidentschaftskanzlei,Hofburg,Leopoldinischer Trakt,

 1O1O Wien

 Bundeswahlbehoerde beim Bundesministerium fuer Inneres,

 Herrengasse 7,1014 Wien



                       Anfechtung

        der Wahl der von der Republik �sterreich zu entsendenden

            Abgeordneten zum Europ�ischen Parlament 

        und des Wahlverfahrens gemaess Art.141 B-VG wie zitiert



Ich fechte die Wahlen und das Wahlverfahren der von der Republik �sterreich 

zu entsendenden Abgeordneten zum Europ�ischen Parlament ,ausgeschrieben am

19990330 (BGBl. II Nr. 101/1999

Verordnung der Bundesregierung �ber die Ausschreibung der Wahl

der von �sterreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europ�ischen

Parlament, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages, 

als Wahlwerber und als

zustellungsbevollmaechtigter Vertreter der wahlwerbenden Partei

"GLASL FRANZ JOSEF" zur Gaenze an



wegen: Nichtigkeit des Wahlverfahrens,Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens,

       rechtwidriger Aberkennung der Waehlbarkeit ,-des Mag.Franz Josef Glasl

       zu Unrecht,

       rechtswidriger Entscheidungen der Bundesregierung und aller Wahl-



                                                                        2

       behoerden,rechtswidriger Anwendung von konventions-,paktwidrigen

       gesetzes- und verfassungwidrigen Bestimmungen,nichtwaehlbare

       Person und wahlwerbende Parteien fuer zugelassen und gewaehlt

       erklaert wurden,Verletzung des Art.13 EMRK,Art.2 und 25 des Paktes,

       Art.3 und Art.1 und 3 1.ZP,Art.6 und 8 des StVvWien,

       Konventions-,Pakt-, Gesetzes-,Verfassungwidrig- und Rechtswidrigkeit,

       Verletzung in meinen und unseren verfassungsgesetzlich gewaehr-

       leisteten und sonstigen Rechten,



und beantrage und verlange der Wahlanfechtung wie beantragt und

und beg�ndet stattzugeben und das Wahlverfahren f�r nichtig zu erkl�ren.



Der Inhalt meiner Eingaben und Vorbringen hier und im Wahlverfahren wird

geltend gemacht.



2 fach



Beilagen



Mag.Franz Josef Glasl

 


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Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
[email protected]