Wahlen...Elections


wie Wahlen funktionieren....how elections are functioning: how..wie
EU-Austria


European Union..Europaeische Union


(EU-Austria):


Wahlen/Elections:
European Union=EU=Europaeische Union:
=====================================
EU-European Parliament:
-unfair elections
(EU-Austria):

appealing and complaint to the
Constitutional Court

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Beschwerde an den VfGH,VwGH,UVS,I.Instanz      

o An den,VERFASSUNGSGERICHTSHOF,JUDENPLATZ 11,1O1O WIEN
o An den,VERWALTUNGSGERICHTSHOF,JUDENPLATZ 11,1O14 WIEN
o An den UVS-Unabhaengigen Verwaltungssenat 
  fuer
  Burgenland,Neusiedler Str.35-37 Obj G,A-7000 Eisenstadt
  Niederoesterreich,in St.Poelten
  Kaernten, Voelkermarkter-Ring 25,A-9010 Klagenfurt
  Oberoesterreich,in Linz
  Salzburg,in Salzburg
  Steiermark,in Graz
  Tirol,Michael-Gaismair-Stra�e 1,A-6020 Innsbruck
  Vorarlberg,Roemerstr.22,A-6900 Bregenz
  Wien,Dresdner Strasse 75,A-1200 Wien
o An die I.Instanz
  (die Behoerde,die den Akt gesetzt hat,kann die Eingabe auch an die
   Rechtsmittelbehoerde weiterleiten,selbst aufheben,stattgegen,was
   von der Angelegenheit abhaengt.Eingaben an den VfGH und VwGH sind
   diesen direkt vorzulegen.Fristen!!!!!!)

Beschwerdefuehrer und Antragsteller: 

                          Mag.Franz Glasl
                          Lachsfeld 16-A1
                          A-2113 Karnabrunn


Gruende:
--------
Ich beschwere mich und erhebe 
  gemaess Paragr.67a AVG/Paragr.51 VStG wie zitiert-Berufung/Beschwerde/
  Vorstellung,
  gemaess Art.144 und Art.144(1)/(=)137/(=)138/(=)138a/(=)139/(=)139a/
  (=)140/(=)140a/(=)141/(=)142/(=)143 B-VG,
  gemaess Art 129,13O,131,131a,132,133 (zulaessigerklaert) B-VG,
  Beschwerde/(=)Berufung/(=)Vorstellung/(=)Antrag/(=)Klage/(=)Wahl-Anfechtung  
  an den VfGH/VwGH/UVS/I.Instanz/zustaendige Stelle

gegen folgende Akte/Beschluesse/Bescheide/Verfuegungen/Entscheidungen/
               Verfahren/Wahlverfahren:




der Wahl der von der Republik �sterreich zu entsendenden
Abgeordneten zum Europ�ischen Parlament 

samt Organe

die ich zur Gaenze anfechte,
weitere Gruende:
----------------
Ich werde 
durch die angefochtenen Akte,durch Rechtsverletzungen,
wegen Anwendung
  einer gesetzwidrigen Verordnung, eines verfassungswidrigen Gesetzes,
  eines rechtswidrigen Staatsvertrages,einer rechtswidrig generellen
  Norm,
durch die Ausuebung unmittelbarer verwaltungsbehoerdlicher Befehls- und
Zwangsgewalt(UVS),
durch Verfassungs-,Rechts- und Gesetzteswidrigkeiten,

                                                                         4
und durch die in der Eingabe angefuehrten Gruende 
in meinen Rechten,verfassungsgesetzlich gewaehrleisteten und sonstigen 
Rechten unmittelbar verletzt,

WEGEN: PARAGRAPHEN 42,(1),(2),Z1,2,3,a),b),c),(3),(4),(5),VWGG,
WEGEN RECHTSWIDRIGKEIT SEINES INHALTES,
WEGEN RECHTSWIDRIGKEIT INFOLGE UNZUSTAENDIGKEIT DER BELANGTEN BEHOERDE,
WEGEN RECHTSWIDRIGKEIT INFOLGE VERLETZUNG DER VERFAHRENSVORSCHRIFTEN,
und zwar weil:
a)der Sachverhalt von der belangten Behoerde in wesentlichen Punkten
  aktenwidrig angenommen wurde,
b)der Sachverhalt in einem wesentlichen Punkt einer Ergaenzung bedarf,
c)Verfahrensvorschriften ausser acht gelassen wurden,bei deren Einhaltung
  die belangte Behoerde zu einem anderen Bescheid haette kommen koennen,
die belangte Behoerde haette nicht in meine Rechte eingreifen duerfen,

die belangte Behoerde hat von dem freien Ermessen nicht im Sinne des
Gesetzes und somit rechtswidrig Gebrauch gemacht-Art.13O(2) B-VG,

Verletzungen im formellen und materiellen Recht,Mangelhaftigkeit des 
Verfahrens,qualifizierte Verfahrensverletzungen,unrechtliche und unrichtige 
rechtliche Beurteilung(RECHTSAUSSFUEHRUNG),Aktenwidrigkeit,Verfahrens-
maengel,Nichtigkeit,in der Zuerkennung von Anspruechen und 
Widergutmachungen an mich,Ausgeschlossenheit,Befangenheit der Beteiligten
die ich ablehne-aus den in Paragr 7 AVG,in sonstigen Bestimmungen angefuehrten
Gruenden sowie wegen Interessenkonflikt-fuer Partei und Staat,Unsachlich-
keit,Befangenheit,Voreingenommenheit,Subjektivitaet,Parteilichkeit,
Unzustaendigkeit,

VStG:Ich bin unschuldig,und werde zu Unrecht verdaechtigt und verfolgt 

(Wahlen):Nichtigkeit des Wahlverfahrens,Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens,
rechtwidriger Aberkennung der Waehlbarkeit ,-des Antragstellers zu Unrecht,
rechtswidriger Entscheidungen der Bundes-,Landesregierung und aller Wahl-
behoerden,rechtswidriger Anwendung von konventions-,paktwidrigen
gesetzes- und verfassungwidrigen Bestimmungen,nichtwaehlbare
Person und wahlwerbende Parteien fuer zugelassen und gewaehlt
erklaert wurden,Verletzung des Art.13 EMRK,Art.2 und 25 des Paktes,
Art.3 und Art.1 und 3 1.ZP,Art.6 und 8 des StVvWien,
Konventions-,Pakt-, Gesetzes-,Verfassungwidrig- und Rechtswidrigkeit,
Verletzung in meinen und unseren verfassungsgesetzlich gewaehr-
leisteten und sonstigen Rechten,
             
weitere Gruende:aufschiebende Wirkung der angefochtenen Akte:
zwingende oeffentliche Interessen stehen dem nicht entgegen,
mit dem Vollzug/mit der ausuebung der mit den Akten/Bescheid eingeraeumten
Berechtigungen -durch andere und durch Dritte- ist fuer mich,den
Beschwerdefuehrer ein unverhaeltnismaessiger Nachteil verbunden,
insbesondere wird unzulaessig,verfassungs-,gesetzes-,menschenrechts-,
rechtswidrig in meine Rechte eingegriffen

Ich beantrage:

1.die Aufhebung der angefochtenen Akte aus den angefuehrten
  Gruenden
2.die angefochtenen Akte aus den angefuehrten Gruenden fuer
  rechtswidrig zu erklaren
3.mir alle Kosten zu ersetzen und zuzusprechen
4.der Beschwerde und den angefochtenen Akten die Aufschiebende Wirkung
  mit Beschluss zuzuerkennen(Paragr 3O(2) VwGG)
5.1.festzustellen,dass VfGH/VwGH/UVS/Behoerde Bedenken gegen die 
    Anwendung von Bestimmungen hat
5.2.festzustellen,dass VfGH/VwGH/UVS/Behoerde Bestimmungen nicht anwendet

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6.im Falle der Ablehnung der Behandlung der Beschwerde oder Abweisung/
  Zurueckweisung der Beschwerde die Abtretung der Beschwerde an den 
  Verwaltungsgerichtshof-Art.87(3) VfGG
7.  x  zu bewilligen
    x fuer die Befreiung von Gebuehren und Kosten
    
8.der Beschwerde/(=)Berufung/(=)Vorstellung/(=)Antrag/(=)Klage/
  (=)Wahl-Anfechtung/Normpruefung stattzugeben  

weitere Anfechtungsgruende und meine Sachverhaltsdarstellung siehe:
x  in der Beilage
x  im aktenwidrigen Protokoll(falls kein Zweifel besteht, der Beamte
   haette etwas in dem Protokoll nicht zu meinem Nachteil dargestellt, 
   diesen Punkt streichen, sonst Protokoll als aktenwidrig bezeichnen,
   meist steht aber im Protokoll was einem vorgeworfen wird oder dass
   eine Amtshandlung stattgefunden hat,womit ja schon deshalb eine
   Aktenwidrigkeit behauptet werden kann)
x  in den Aktenwidrigkeiten

Unterschrift:




2 fach

Beilagen:




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Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
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