Wahlen...Elections


wie Wahlen funktionieren....how elections are functioning: how..wie
EU-Austria


European Union..Europaeische Union


(EU-Austria):


Wahlen/Elections:
European Union=EU=Europaeische Union:
=====================================
EU-European Parliament:
-unfair elections
(EU-Austria):

appealing and complaint to the
Constitutional Court

------------Text-------Document-------------------
weitere Rechtswidrigkeiten und RECHTSVERLETZUNGEN des Wahlverfahrens:
VERFASSUNGSGESTZLICH GEWAEHRLEISTEN UND SONSTIGEN RECHTEN,
DER BF WIRD AUS SACHLICH NICHT GERECHTFERTIGTEN GRUENDEN,
SACHLICH NICHT GERECHTFERTIGTER DIFFERENZIERUNG,
GEGEN SEINE PERSON GERICHTETE UND UNSACHLICHE MOTIVE
BENACHTEILIGT UND DISKRIMINIERT,AKTENWIDRIGKEIT,
RECHTSWIDRIG GENERELLE NORMEN,GLEICHHEITSSATZ,
WILLKUER,ERMESSENSUEBERSCHREITUNG,
ART.2,3,4,5,6,7,8,9,1O,11,12,13,14,15,16,17,17a,18,19 StGG,
ART.2,3,4,5,6,6(1)(3)c,7(1),(2),8,9,1O,11,12,13,14,17 MRK,
ART 1,2,3, 1.ZP,ART 1,2, 4.ZP,ART 2,3,5, 7.ZP,
ART 7,83,18 B-VG,RECHTSWIDRIGKEITEN,
UNRICHTIGE RECHTLICHE BEURTEILUNG, 
RECHT AUF UNVERLETZLICHKEIT DES EIGENTUMS,
RECHT AUF EIN VERFAHREN VOR DEM GESETZLICHEN RICHTER,
RECHT AUF PERSOENLICHE FREIHEIT,RECHT AUF FREIZUEGIGKEIT DER
PERSON UND DES VERMOEGENS,GLEICHHEITSGRUNDSATZ,
ART 6 STV v WIEN 1955,
ART 62,63,64,65,6667,68 DES STVvST.GERMAIN,
UNGESETZMAESSIGKEIT DER VERWALTUNG,GESETZLOSIGKEIT,

Ich werde insbesondere in Art.6(1) MRK verletzt,weil im VfgH
ein rechtswidriges,voelkerrechtswidriges und verfassungswidriges
Organ vorliegt,dass meine Rechte mit f�ssen tritt und
den juristenstand insbesondere Rechtsanwlatsverbrecher Schwach
privilegiert.

Die Richter Adamovich und alle sonst in meinen angelegenheiten
Beteiligten sind befangen und ausgschlossen.Selbst mit der
Erlassung des VfGG nach Art.148 B-VG werden die Gesetze verletzt
und unzust�ndige Personen mit dem VfGH besetzt.Der VfGH konnte
auch nicht zur Verfolgung meiner Person und zur Beraubung meiner
Rechte und meines Verm�gens zustaendig gemacht.

Ich werde durch die Adamovich und anderen Beteiligten gef�hrdet,
gesch�digt und in meinen Rechten vors�tzlich und aus sch�digender
Neigung verletzt.Personen aus dem richter- und dem Rechtsanwalts-
stand sind zudem auf Grund der RAO und des RDG ausgeschlossen,da
sie ihre Pflichten und die gesetze wie jene Personen,die unter das
AVG fallen verletzt haben.

In meinen angelgenheiten wurden insbesondere Richter in Wahlverfahren,
gegen die Rechtsanwaltskammer
und bei Beschwerden gegen die Unterdr�ckung der Meinungs- und
informationsfreiheit t�tig.

Die Beteiligten sind befangen,und haben mich gleichheitswidrig und
vors�tzlich gesch�digt in subjektiver,parteilicher,voreingenommener,
unsachlicher und diskriminierender Weise.Sie haben zudem meine
Rechte abgeschafft.


------------Text--------Document-------------------

index.html
Hauptseite/Mainpage
Inhalt/Contents

Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
[email protected]