Wahlen...Elections


wie Wahlen funktionieren....how elections are functioning: how..wie
EU-Austria


European Union..Europaeische Union


(EU-Austria):


Wahlen/Elections:

European Union=EU=Europaeische Union:

=====================================

EU-European Parliament:

-unfair elections

(EU-Austria):


the EU-EP-election candidature of
GLASL FRANZJOSEF

complaint and appealing 

against the EU-(Austria)n EP-elections 

to the EU-(Austria)-constitutional court 

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           W A H L E N        ZUM EUROPAEISCHEN PARLAMENT 1999
           die Wahl wurde am 30.3.1999          ausgeschrieben
           (BGBl. II Nr. 101/1999)

AN DIE
BUNDESWAHLBEHOERDE
  beim Bundesministerium fuer Inneres
Herrengasse 7,1O1O Wien

Wahlvorschlag mit der Parteibezeichnung "Glasl Franz Josef"
Ihre Zahl:42.431/24-IV/6/99

BETRIFFT:Einspruch des zustellungsbevollmachtigten Vertreters 
         fur DIE WAHLBEWERBENDE PARTEI: "GLASL FRANZ JOSEF"
         W A H L E N        ZUM EUROPAEISCHEN PARLAMENT
         Paragr.79 EuWO

Am 13.6.1999 fanden Wahlen zum Mitglied des Parlamentes der EU statt.
Dazu habe ich einen Wahlvorschlag fuer das Bundesgebiet Oesterreich
eingebracht.Auf Grund eines Amtsmissbrauches der oesterreichischen
Verwaltung wurde der Wahlvorschlag"Glasl Franz Josef" unterdrueckt.
Durch die Unterdrueckung meines Wahlvorschalges wurde mir auch das
passive Wahlrecht in rechtswidriger Weise aberkannt und ueberhaupt
das aktive Wahlrecht verletzt,weil ich nicht gewaehlt werden konnte.

Als zustellungsbevollmaechtigten Vertreter eines Wahlvorschlages steht
mir das Einspruchsrecht zu(Paragr.79(1)) EUWO zu.


Der ZUSTELLUNGSBEVOLLMAECHTIGTER VERTRETER:
Vor- Familienname:         Beruf:                    Adresse:
1.FRANZ JOSEF GLASL 1957                             LACHSFELD 16
                           ARBEITSLOS/Unternehmer    A-2113 KARNABRUNN 
der Liste Glasl Franz Josef

erhebt                E i n s p r u c h         gegen:

-die ziffernmaessigen Ermittlungen der Bundeswahlbehoerde (bis innerhalb
 von 3 Tagen nach der erfolgten Verlautbarung im "Amstblatt der
 Wiener Zeitung" m�glich)
-die Kundmachung der Bundeswahlbehoerde
 Verlautbarung gemaess Paragr.78
 Abs.4 der Europawahlordnung-EuWO,BGBl.Nr.117/1996 idF BGBl.Nr.2O1/1996,etc.
 ueber das Ergebnis der Wahl der von Oesterreich zu entsendenden 
 Abgeordneten  

-die Ermittlungen,Feststellungen,Ergebnisse,Verlautbarungen 
 aller Landes- und Bundeswahlbehoerden gemaess Paragr.79 EuWO wie zitiert
-ziffernmaessigen Ermittlungen aller -neun-Landeswahlbehoerden
-die Verlautbarungen der endgueltig ermittelten Ergebnisse 
 aller -neun-Landeswahlbehoerden in allen Landeswahlkreisen und in allen
 Regionalwahlkreisen gemaess Paragr.76(6) EuWO
-die ziffernmaessigen Ermittlungen der Bundeswahlbehoerde
-die Verlautbarungen der Ergebnisse der Wahl und der Ergebnisse der
 Feststellungen gemaess Paragr.79(1) i.V.mit 78(4) und(1) EuWO

mit der Begrundung:
die ziffernmaessigen Ermittlungen entsprechen nicht den Bestimmungen
dieses Bundesgesetzes,die Ermittlungen und Ergebnisse sind unrichtig,
unrichtige Ermittlungen und Feststellungen aller
Wahlbehorden,keine Waehlbarkeit von den im Parlament und in der 
Regierung seit 1945 vertretenen Parteien und deren Vertreter bzw Mandatare,
einschlie�lich der KPOE und CSA,
wegen Rechteraubes und Verletzung des aktiven und passiven Wahlrechtes,
verletzt wurden die Bestimmungen des 
Paragr.78(1)Z 1,2,3,4,5,6,7 (2)Z 1,Z 2 (3) EuWO,
-geltend gemacht werden ebenso die Gruende der Eingaben an die Wahlbehoerden
-weil die EU-Vertraege verletzt wurden insbesondere wurde der Vertrag von
 Amsterdam verletzt,der mir Rechte zugesteht.

Die Ermittlungen,Feststellungen,Verlautbarungen entstprechen nicht dem
Bundesgesetz:
 -weil diese von unzustaendigen,befangenen und ausgeschlossenen
 Wahlbehoerdenmitgliedern vorgenommen wurden,
 weil Parargr.1O(1) und 29 EuWO verletzt wurden:1.meine Liste wurde

                                                                          2
  nicht zugelassen.2.Fremde wurden zur Wahl zugelassen,3.verbotene
  und aufzuloesenden Parteien,das sind die im Parlament und in der
  Regierung seit 1945 vertretenen Parteien und deren Mitglieder bzw.
  Kandidaten,wurden zugelassen.Auf Grund des Staatsvertrages von
  Wien 1955 Art.9 Z 2 und 3 sind sie dafuer verantwortlich,mich meiner
  Rechte durch Verweigerung des Wahlrechtes beraubt zu haben.
  Anzuwenden ist auch Art 6 und 8 Staatsvertrag und der UNO-Pakt ueber
  buergerliche und politische Rechte.Alle diese Bestimmungen wurden
  verletzt,wodurch alle Wahlbehoerden ein unrichtiges Ergebnis der
  Wahl ermittelt und festgestellt haben.

-richtig waeren die Ergebnisse ermittelt worden,wenn die im Parlament
 vertretenen Parteien und deren Kandidaten sowie die sonstigen Listen
 keine Stimme und kein Mandat fuer das EU-Parlament erhalten haetten.
-richtig waere eine Feststellung gewesen,wenn
   +die Stimmen der im Parlament vertretenen Parteien samt Mitgliedern
   seit 1945 und deren Kandidaten fuer ungueltig erklaert worden
   waeren.Unrichtig sind daher die gueltigen festgestellten Stimmen
   +wenn keine Parteisummen und deren Anzahl diesen verbotenen
    Parteien zuzuordnen festgestellt worden waeren
   +keine Mandate auf die verbotenen Parteien entfallen waeren
   +keine Bewerber der verbotenen Parteien den Mandaten zugewiesen worden
    waeren
   +keine Zahlen ueber Vorzugsstimmen von Bewerbern der verbotenen
    Parteien festgestellt worden waeren
   +die vorhergehenden Punkte auch nicht fuer die sonstigen Parteien
    festgestellt worden waeren,weil sie unter unlauteren Verhaeltnissen
    angetreten sind
   +vom passiven Wahlrecht waren alle Mitglieder und Kandidaten der
    seit 1945 im Parlament und in der Regierung vertretenen Parteien
    ausgeschlossen

-fur folgende Parteien wurde unrichtig ermittelt:
   wie in: der Wiener Zeitung,Verlautbarungen,Kundmachungen und sonst angefuehrt:
    
   fuer den Wahlkreis Niederoesterreich

     Einwohner: 1.473.813
     Wahlberechtigt: 1.140.076
     Ausgez�hlt: 573 von 573 Gemeinden = 100,00 % der Stimmen
                      EU-Wahl 99       EU-Wahl 96      Nat.ratsw. 95    Diff. EU99/EU96
                    Stimmen     %     Stimmen     %    Stimmen     %    Stimmen     %
      Wahlberecht. 1.140.076        1.123.075         1.116.215         +17.001   +1,51
         Abgegeben   718.977  63,06   836.010  74,44    995.160  89,15 -117.033  -11,38
          Ung�ltig    33.806           39.466            22.682          -5.660
            G�ltig   685.171  95,30   796.544  95,28    972.478  97,72 -111.373   +0,02
               �VP   247.736  36,16   284.092  35,67    335.223  34,47  -36.356   +0,49
               SP�   221.034  32,26   233.350  29,30    368.884  37,93  -12.316   +2,96
               FP�   136.843  19,97   183.851  23,08    167.935  17,27  -47.008   -3,11
             GR�NE    50.446   7,36    41.979   5,27     36.244   3,73   +8.467   +2,09
               LIF    15.330   2,24    33.172   4,16     49.387   5,08  -17.842   -1,92
               CSA     9.476   1,38                                      +9.476   +1,38
               KP�     4.306   0,63     3.627   0,46      2.756   0,28     +679   +0,17
      ............                     16.473   2,07     12.049   1,24

     und fuer alle 9 Bundeslaender und wie in den Beilagen angefuehrt.

Die Wahlbehorden haben alle Stimmen und Mandate unberechtigt diesen
Parteien zugeordnet. 

UND         STELLT DEN ANTRAG  und verlangt:
1.)das Wahlergebnis zu ueberpruefen
2.)das Ergebnis der Ermittlungen aller neun Wahlbehorden und der 
   Bundeswahlbehorde richtig zu stellen
2.)die Verlautbarungen aller neun Landeswahlbehorden und der 
   Bundeswahlbehorde zu widerrufen und das richtige Ergebnis zu
   verlautbaren
3.)den zugelassenen Parteien keine Stimmen und Mandate zuzuordnen

ZUSTELLUNGSBEVOLLMAECHTIGTER VERTRETER:
Vor- Familienname:         Beruf:                    Adresse:
1.FRANZ JOSEF GLASL 1957                             LACHSFELD 16
                           ARBEITSLOS/Unternehmer    A-2113 KARNABRUNN 


Mag.Franz Josef Glasl  23.6.1999

  


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Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
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