Wahlen...Elections


wie Wahlen funktionieren....how elections are functioning: how..wie
EU-Austria


European Union..Europaeische Union


(EU-Austria):


Wahlen/Elections:
European Union=EU=Europaeische Union:
=====================================
EU-European Parliament:
-unfair elections
(EU-Austria):

the EU-EP-election candidature of
GLASL FRANZJOSEF
complaint and appealing 
against the EU-(Austria)n EP-elections 
to the EU-(Austria)-constitutional court 

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                                                                              3
           W A H L E N        ZUM EUROPAEISCHEN PARLAMENT 1999
           die Wahl wurde am 30.3.1999          ausgeschrieben
           (BGBl. II Nr. 101/1999)

AN DIE
BUNDESWAHLBEHOERDE
  beim Bundesministerium fuer Inneres
Herrengasse 7,1O1O Wien

Wahlvorschlag mit der Parteibezeichnung "Glasl Franz Josef"
Ihre Zahl:42.431/24-IV/6/99,etc.

BETRIFFT:Einspruch des zustellungsbevollmachtigten Vertreters 
         fur DIE WAHLBEWERBENDE PARTEI: "GLASL FRANZ JOSEF"
         W A H L E N        ZUM EUROPAEISCHEN PARLAMENT
         Paragr.79 EuWO


-fur folgende Parteien und Kandidaten wurde fuer alle 9 Bundeslaender und auf Bundesebene
 unrichtig ermittelt:
   wie in der Wiener Zeitung,Verlautbarungen,Kundmachungen zitiert und sonst angefuehrt
   sowie:
    
          Wahlberechtigte:     
          Abgegebene Stimmen:  
          Gueltige Stimmen:    
          Ungueltige Stimmen:   
 
Partei                                     Parteisummen    %     Mandate
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fuer alle Parteien und Kandidaten wurde unrichtig ermittelt:
  der Partei- und Listenname
  Namen der Bewerber(innen),denen Mandate zugewiesen wurden
  die Parteisummen,
  die Prozentsaetze,
  die Vorzugsstimmen,
  die Mandate,

Die Zahlen der fuer jede(n) Bewerber(in) entfallenden Vorzugsstimmen im
Bundesgebiet:
alle Liste 

Die Wahlbehorden haben alle Stimmen,Parteisummen,Vorzugsstimmen und 
Mandate unberechtigt diesen Parteien zugeordnet. 

Verletzt wurde Paragr.78(1)Z5 EuWO:
 die Bundeswahlbehoerde haette richtig ermittelt,wenn sie den Parteien
jeweils Null,in Zahlen O, Mandate zugeordnet haette.Die Verlautbarung
ist eine Verletzung von Bestimmungen des Bundesgesetzes.Die Bundes-
wahlbehoerde hat eine Zuordnung der Mandate an diese Parteien
unterlassen.

Bei der KPOE,CSA wurde neben Paragr.78(1)Z5 EuWO auch Paragr.78(1)Z 1,2,3,4,
5,6,7 EuWO verletzt: 
Diese Partei faellt unter die Bestimmungen einer verbotenen Partei,
weil sie im Parlament seit 1945 vertreten war und an Rechteraub
beteiligt war.Gemaess Art.9 Z2 und 3 des STVvWien 1955(BGBl.152/1955)
sind Organisationen aufzuloesen,die Rechteraub betreiben und durchfuehren.
Darunter fallen alle zugelassenen Listen,die zwar keine faschistischen
Parteien sind,sondern nach dem Staatsvertrag anderen Organisationen  
zuzordnen sind,die den Menschen,wie mir, der Rechte berauben.

Art.6,8 und 9 sehen vor,das mein Wahlrecht nicht beschraenkt werden
kann,trotzdem wurde meine Kandidatur nicht zugelassen wurde.Die Parlaments-
Parteien(Listen) haben ihren verbrecherischen und voelkermordenden
Charakter bereits mit der Erlassung der EuWO zum Ausdruck gebracht.

Die Bundeswahlbehoerde haette das Ergebnis ihrer Feststellungen richtig
verlautbart,wenn:
1.die Gesamtsumme der gueltigen und ungueltigen Stimmen,das sind die 
  abgegebenen Stimmen, um die der Fremden verringert worden waere
2.die Summe der ungueltigen Stimmen um die aller Listen
  erhoeht worden waere und der Punkt 1 beruecksichtigt worden waere
3.die Summe der gueltigen Stimmen um die aller Listen

                                                                           4  
  verringert worden waere und der Punkt 1 beruecksichtigt worden waere
4.die Zahl der auf alle Listen  entfallenden Parteisummen
  mit jeweils O=Null pro Liste festgestellt worden waere
5.die Zahl der auf die Parteien aller Listen entfallenden
  Mandate pro Partei mit  jeweils O=Null pro Liste festgestellt worden 
  waere
6.wenn den Berwerbern aller Listen  kein Mandat zugewiesen
  worden waere
7.die Zahlen der fuer die Bewerber aller Listen  
  veroeffentlichten Wahlvorschlaege im Bundesgebiet entfallenden
  Vorzugsstimmen mit 0=Null festgestellt worden waeren
8.die stimmberechtigten Mitglieder der Bundeswahlbehoerde nicht die
  Gesetze verletzt haetten,und stimmberechtigten Mitglieder als
  Vertreter,Mitglieder und Vertrauenspersonen oder ehemalige Mitglieder
  aller Listen  sowie Richter aus vorangegangen Wahlverfahren
  bzw als Vertreter oder Mitglieder aller  Listen nicht  bestellt
  worden waeren
9.die stimmberechtigten Mitglieder und jene unter Punkt 8 derartige
  Feststellungen nicht getroffen haetten bzw ueberhaupt nicht haben
  treffen koennen.  
1O.die Zahl der Wahlberechtigten um die der Fremden verringert worden 
   waere.Das Ergebnis entspricht nicht dem Gesetz,weil die Wahl-
   berechtigten nicht anzufuehren sind.

Das Ergebnis entspricht nicht dem Bundesgesetz,weil insbesondere
die Vertreter aller Listen  fuer sich ein Ergebnis festgestellt
haben unter dem Gesichtspunkt andere wie mich und meine Liste
von den Feststellungen auszuschliessen.

Die Bundeswahlbehoerde haette mir alle Mandate zusprechen muessen.Eine
anderer Wahlvorschlag wurde ja nicht gueltig eingebracht.Nicht verlangt war
ausserdem die Prozentzahlen zu verlautbaren,womit eine Verlautbarung
im Sinne des Gesetzes nicht vorliegt.

Wesentliche Begruendung ist,auch die Bundeswahlbehoerde hat vorsaetzlich ihr 
Ermessen ueberschritten und hat durch parteieigene Bestimmungen meine
verfassungsgesetzlich gewaehrleisteten Rechte unterlaufen und mittels
einfachem Gesetz ausgeschaltet.Die kriminellen Mitglieder der
Bundeswhalbehoerde haetten aber auch ihre Gesetze zu meinen Gunsten
anwenden koennen als sie ihre voelkermoerderischen Bestimmungen nicht
angewendet haetten.

Ich         STELLE DEN ANTRAG  und verlange:
1.)das Wahlergebnis zu ueberpruefen
2.)das Ergebnis der Ermittlungen aller neun Wahlbehorden und der 
   Bundeswahlbehorde richtig zu stellen
2.)die Verlautbarungen aller neun Landeswahlbehorden und der 
   Bundeswahlbehorde zu widerrufen und das richtige Ergebnis zu
   verlautbaren
3.)den zugelassenen Parteien keine Stimmen und Mandate zuzuordnen


ZUSTELLUNGSBEVOLLMAECHTIGTER VERTRETER:
Vor- Familienname:         Beruf:                    Adresse:
1.FRANZ JOSEF GLASL 1957                             LACHSFELD 16
                           ARBEITSLOS/Unternehmer    A-2113 KARNABRUNN 


Mag.Franz Josef Glasl  23.6.1999

  


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Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
[email protected]