Wahlen/Elections:
European Union=EU=Europaeische Union:
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EU-European Parliament:
-unfair elections
(EU-Austria):
the EU-EP-election candidature of
GLASL FRANZJOSEF was suppressed
30.6.1999
------------Text-------Document-------------------
W A H L E N ZUM EUROPAEISCHEN PARLAMENT 1999
die Wahl wurde am 30.3.1999 ausgeschrieben
(BGBl. II Nr. 101/1999)
AN DIE
BUNDESWAHLBEHOERDE
beim Bundesministerium fuer Inneres
Herrengasse 7,1O1O Wien
Wahlvorschlag mit der Parteibezeichnung "Glasl Franz Josef"
Ihre Zahl:42.431/24-IV/6/99
BETRIFFT:Einspruch des zustellungsbevollmachtigten Vertreters
fur DIE WAHLBEWERBENDE PARTEI: "GLASL FRANZ JOSEF"
W A H L E N ZUM EUROPAEISCHEN PARLAMENT
Paragr.79 EuWO
Am 13.6.1999 fanden Wahlen zum Mitglied des Parlamentes der EU statt.
Dazu habe ich einen Wahlvorschlag fuer das Bundesgebiet Oesterreich
eingebracht.Auf Grund eines Amtsmissbrauches der oesterreichischen
Verwaltung wurde der Wahlvorschlag"Glasl Franz Josef" unterdrueckt.
Durch die Unterdrueckung meines Wahlvorschalges wurde mir auch das
passive Wahlrecht in rechtswidriger Weise aberkannt und ueberhaupt
das aktive Wahlrecht verletzt,weil ich nicht gewaehlt werden konnte.
Ich habe bereits gegen die Ergebnisse der Landeswahlbeh�rden sowie
gegen die Ergebnisse der Bundeswahlbeh�rde einspruch erhoben und
erg�nze die Einspr�che aus formalen x
x und materiellrechtlichen
Gr�nden wobei die Verlautbarung
der Endergebnisse am 30.6.1999 in der wiener Zeitung erfolgt sind.
Ich werde binnen wochenfrist auch beim korrupten und kriminellen
Verfassungsegerichtshof eine Beschwerde erheben und die Wahl anfechten.
Ich halte meinen Wahlvorschlag f�r rechtm�ssig eingebracht und die
Vorgangsweise der Bundeswahlbeh�rde f�r einen gleichheitswidrigen
Ermessensexzess.
Als zustellungsbevollmaechtigten Vertreter eines Wahlvorschlages steht
mir das Einspruchsrecht zu(Paragr.79(1)) EUWO zu.
Der ZUSTELLUNGSBEVOLLMAECHTIGTER VERTRETER:
Vor- Familienname: Beruf: Adresse:
1.FRANZ JOSEF GLASL 1957 LACHSFELD 16
ARBEITSLOS/Unternehmer A-2113 KARNABRUNN
der Liste Glasl Franz Josef
erhebt E i n s p r u c h gegen:
-die ziffernmaessigen Ermittlungen der Bundeswahlbehoerde und ihre Verlautbarung
im "Amstblatt der Wiener Zeitung":
AMTSBLATT-WIENER ZEITUNG,Nr.123 Mittwoch 30.6.1999,Kundmachungen
der BUNDESWAHLBEH�RDE,Zahl.:42.545/12-IV/6/99,Verlautbarung
gem�� � 78 Abs.4 der Europawahlordnung-EuWO,BGBl.Nr.117/19996 idF BGBl.I Nr.162/1998,
�ber das Ergebnis der Wahl der von �sterreich zu entsendenden Abgeordneten
vom 13.Juni 1999.Wien,am 29.Juni 1999.Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters
SZYMANSKI.
-die Kundmachung der Bundeswahlbehoerde
Verlautbarung gemaess Paragr.78
Abs.4 der Europawahlordnung-EuWO,BGBl.Nr.117/1996 idF BGBl.Nr.2O1/1996,etc.
ueber das Ergebnis der Wahl der von Oesterreich zu entsendenden
Abgeordneten
-die Ermittlungen,Feststellungen,Ergebnisse,Verlautbarungen
aller Landes- und Bundeswahlbehoerden gemaess Paragr.79 EuWO wie zitiert
-ziffernmaessigen Ermittlungen aller -neun-Landeswahlbehoerden
-die Verlautbarungen der endgueltig ermittelten Ergebnisse
aller -neun-Landeswahlbehoerden in allen Landeswahlkreisen und in allen
Regionalwahlkreisen gemaess Paragr.76(6) EuWO
-die ziffernmaessigen Ermittlungen der Bundeswahlbehoerde
-die Verlautbarungen der Ergebnisse der Wahl und der Ergebnisse der
Feststellungen gemaess Paragr.79(1) i.V.mit 78(4) und(1) EuWO
mit der Begrundung:
die ziffernmaessigen Ermittlungen entsprechen nicht den Bestimmungen
dieses Bundesgesetzes,die Ermittlungen und Ergebnisse sind unrichtig,
unrichtige Ermittlungen und Feststellungen aller
Wahlbehorden,keine Waehlbarkeit von den im Parlament und in der
Regierung seit 1945 vertretenen Parteien und deren Vertreter bzw Mandatare,
einschlie�lich der KPOE und CSA,
wegen Rechteraubes und Verletzung des aktiven und passiven Wahlrechtes,
verletzt wurden die Bestimmungen des
Paragr.78(1)Z 1,2,3,4,5,6,7 (2)Z 1,Z 2 (3) EuWO,
-geltend gemacht werden ebenso die Gruende der Eingaben an die Wahlbehoerden
-weil die EU-Vertraege verletzt wurden insbesondere wurde der Vertrag von
Amsterdam verletzt,der mir Rechte zugesteht.
Die Ermittlungen,Feststellungen,Verlautbarungen entstprechen nicht dem
Bundesgesetz:
-weil diese von unzustaendigen,befangenen und ausgeschlossenen
Wahlbehoerdenmitgliedern vorgenommen wurden,
weil Parargr.1O(1) und 29 EuWO verletzt wurden:1.meine Liste wurde
nicht zugelassen.2.Fremde wurden zur Wahl zugelassen,3.verbotene
und aufzuloesenden Parteien,das sind die im Parlament und in der
Regierung seit 1945 vertretenen Parteien und deren Mitglieder bzw.
Kandidaten,wurden zugelassen.Auf Grund des Staatsvertrages von
Wien 1955 Art.9 Z 2 und 3 sind sie dafuer verantwortlich,mich meiner
Rechte durch Verweigerung des Wahlrechtes beraubt zu haben.
Anzuwenden ist auch Art 6 und 8 Staatsvertrag und der UNO-Pakt ueber
buergerliche und politische Rechte.Alle diese Bestimmungen wurden
verletzt,wodurch alle Wahlbehoerden ein unrichtiges Ergebnis der
Wahl ermittelt und festgestellt haben.
-richtig waeren die Ergebnisse ermittelt worden,wenn die im Parlament
vertretenen Parteien und deren Kandidaten sowie die sonstigen Listen
keine Stimme und kein Mandat fuer das EU-Parlament erhalten haetten.
-richtig waere eine Feststellung gewesen,wenn
+die Stimmen der im Parlament vertretenen Parteien samt Mitgliedern
seit 1945 und deren Kandidaten fuer ungueltig erklaert worden
waeren.Unrichtig sind daher die gueltigen festgestellten Stimmen
+wenn keine Parteisummen und deren Anzahl diesen verbotenen
Parteien zuzuordnen festgestellt worden waeren
+keine Mandate auf die verbotenen Parteien entfallen waeren
+keine Bewerber der verbotenen Parteien den Mandaten zugewiesen worden
waeren
+keine Zahlen ueber Vorzugsstimmen von Bewerbern der verbotenen
Parteien festgestellt worden waeren
+die vorhergehenden Punkte auch nicht fuer die sonstigen Parteien
festgestellt worden waeren,weil sie unter unlauteren Verhaeltnissen
angetreten sind
+vom passiven Wahlrecht waren alle Mitglieder und Kandidaten der
seit 1945 im Parlament und in der Regierung vertretenen Parteien
ausgeschlossen
-fur folgende Parteien wurde unrichtig ermittelt:
wie in: der Wiener Zeitung,Verlautbarungen,Kundmachungen und sonst angefuehrt:
fuer den Wahlkreis Niederoesterreich
Einwohner: 1.473.813
Wahlberechtigt: 1.140.076
Ausgez�hlt: 573 von 573 Gemeinden = 100,00 % der Stimmen
EU-Wahl 99 EU-Wahl 96 Nat.ratsw. 95 Diff. EU99/EU96
Stimmen % Stimmen % Stimmen % Stimmen %
Wahlberecht. 1.140.076 1.123.075 1.116.215 +17.001 +1,51
Abgegeben 718.977 63,06 836.010 74,44 995.160 89,15 -117.033 -11,38
Ung�ltig 33.806 39.466 22.682 -5.660
G�ltig 685.171 95,30 796.544 95,28 972.478 97,72 -111.373 +0,02
�VP 247.736 36,16 284.092 35,67 335.223 34,47 -36.356 +0,49
SP� 221.034 32,26 233.350 29,30 368.884 37,93 -12.316 +2,96
FP� 136.843 19,97 183.851 23,08 167.935 17,27 -47.008 -3,11
GR�NE 50.446 7,36 41.979 5,27 36.244 3,73 +8.467 +2,09
LIF 15.330 2,24 33.172 4,16 49.387 5,08 -17.842 -1,92
CSA 9.476 1,38 +9.476 +1,38
KP� 4.306 0,63 3.627 0,46 2.756 0,28 +679 +0,17
............ 16.473 2,07 12.049 1,24
und fuer alle 9 Bundeslaender und wie in den Beilagen angefuehrt.
Die Wahlbehorden haben alle Stimmen und Mandate unberechtigt diesen
Parteien zugeordnet.Als wesentlicher Mangel wird angef�hrt,dass den Listen LIF,CSA,KP�
nicht Null=Mandate zugeordnet wurden und dies auch im Ergebnis unterblieben ist.Ein
weiterer wesentlicher Mangel ist erfolgt,weil der Einspruch gegen die Ergebnisse aller
Wahlbeh�rden nicht ber�cksichtigt wurde. Die Festellungen der Bundeswahlbeh�rde
sind v�lkerrechts-,menschenrechts-,verfassungs-,rechtswidrig und gesetzlos.Ich mache den
Inhalt meiner Eingaben gegen die ziffernm��igen Ermittlungen und Akte der Bundes-
wahlbeh�rde geltend,die parteilich entschieden hat.
UND STELLT DEN ANTRAG und verlangt:
1.)das Wahlergebnis zu ueberpruefen
2.)das Ergebnis der Ermittlungen aller neun Wahlbehorden und der
Bundeswahlbehorde richtig zu stellen
2.)die Verlautbarungen aller neun Landeswahlbehorden und der
Bundeswahlbehorde zu widerrufen und das richtige Ergebnis zu
verlautbaren
3.)den zugelassenen Parteien keine Stimmen und Mandate zuzuordnen
ZUSTELLUNGSBEVOLLMAECHTIGTER VERTRETER:
Vor- Familienname: Beruf: Adresse:
1.FRANZ JOSEF GLASL 1957 LACHSFELD 16
ARBEITSLOS/Unternehmer A-2113 KARNABRUNN
Mag.Franz Josef Glasl 1.7.1999
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Mag.Franz Josef Glasl
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Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
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