Wahlen...Elections


wie Wahlen funktionieren....how elections are functioning: how..wie
EU-Austria


European Union..Europaeische Union


(EU-Austria):


Wahlen/Elections:

 European Union=EU=Europaeische Union:

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 EU-European Parliament:

 -unfair elections

 (EU-Austria):

 

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                  Tribunal de Primera Instancia de las Comunidades Europeas
                  De Europeiske Faellesskabers Ret i Forste Instans
                  Gericht erster Instanz der Europ�ischen Gemeinschaften

                  Court of First Instance of the Eruopean Communities










                                          Luxemburg, den 9. September 1999 
Herrn 
Mag. Franz Josef Glasl 
Lachsfeld 16-A1 
A-2113 Karnabrunn 


Sehr geehrter Herr Glasl, 


der Kanzler des Gerichts erster Instanz der Europ�ischen Gemeinschaften 
best�tigt den Eingang Ihres Schreiben vom 1. September 1999.

Hierzu wird zun�chst darauf hingewiesen, da� das Gericht erster Instanz nur        
f�r die Entscheidung �ber Klagen von einzelnen (nat�rlichen oder 
juristischen Personen) gegen ein Organ oder eine Stelle der Gemeinschaft 
zust�ndig ist.

Eine nat�rliche oder juristische Person kann beim Gericht erster Instanz
keine Klage gegen Bestimmungen, Entscheidungen oder Handlungen von Beh�rden
eines Mitgliedstaats erheben; das Gericht erster Instanz ist auch kein
Kontrollorgan im Verh�ltnis zu den staatlichen Gerichten, deren 
Entscheidungen es weder aufheben noch ab�ndern kann.

        Zur Erhebung einer Klage, f�r deren Entscheidung das Gericht erster Instanz         
zust�ndig ist, mu� der Kl�ger von einem Rechtsawalt vertreten sein, der in 
einem Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens 
zugelassen ist; eine nicht von einem Rechtsanwalt unterzeichnete 
Klageschrift kann nicht in das Register eingetragen werden.

Aufgrund dieser Erw�gungen mu� Ihnen der Kanzler leider mitteilen, da� das 
Gericht erster Instanz auf Ihr Schreiben hin nicht t�tig werden kann.

Gleichzeitig werden Ihnen die mit getrennter Post eingereichten  
       Gleichschriften Ihrer "Klage und Beschwerde" retourniert.


              Rundstempel               H. Jung
                                        Kanzler

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RUE DU FORT NIEDERGR�NEWALD TELEPHONE: (352) 4303-1  TELEFAX: (352)4303-2100
L-2925 LUXEMBOURG                      (EXT.: 2076)




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Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
[email protected]