Wahlen/Elections:
European Union=EU=Europaeische Union:
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EU-European Parliament:
-unfair elections
(EU-Austria):
claims to election authorities:
Lower Austria/Nieder�sterreich:
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Ich berufe mich hier auf Raubgesetz Paragr.42 (1) NRWO, der
korrupten,kriminellen und verbrecherischen Verwaltung inkl.
Gerichte und somit der Regimeparteien, und
verlange dass mir mitgeteiligt wird und ohne dass mir meine Wahlvorschl�ge
zur�ckgestellt werden, welchen Gesetzen mein
rechtm�ssiger Wahlvorschlag nicht entsprechen w�rde:
Warum mein Wahlvorschlag �ber meine Kandidatur:
-dem Artikel 25,18 und 26(Verm�gen,Rasse,Hautfarbe,Geschlecht,Sprache,
Religion,politischen und sonstigen Anschauung)
des Paktes �ber b�rgerliche und politische Rechte entgegenstehen w�rde
-dem Artikel Artikel 1 1.ZP(Verm�gen,da ich nicht f�r diese Jobbewerbung
bezahle),Artikel 3 1.ZP
der Europ�ischen Menschenrechtskonvention entgegenstehen w�rde
-dem Absatz (1) Artikel F bzw Art.6 �ber die Achtung der Grunds�tze
dem EU-Vetrag(Amsterdam-Vertrag,etc.) entgegenstehen w�rde,
-warum Sie glauben, ich k�nne nur in einem Bezirk gew�hlt werden
und die raubenden Regimeparteien haben sich in ganz �sterreich w�hlen lassen
wobei im rechtswidrigen, gesetzeswidrigen und verfassungswidrigen Erlass
des Bundesministerium f�r Inneres vom August 1999, Zahl: 45.210/57-IV/6/99
lediglich die zus�tzliche Anwendung des Raubgesetzes festgehalten wurde.
Die oben angef�hrten Punkte gelten auch f�r eine Wahlbeh�rdenmitgliedschaft
mit Stimmrecht.
Ich halte einen Ausschluss von Zuwanderern=Einwanderern und EU-B�rgern,
sowie der Einwandererparteien OEVP,SPOE,FPOE,Gruene,KPOE,LIF
vom Wahlrecht f�r rechtm�ssig.
Ich verlange von den Wahlbeh�rden eine Entscheidung dar�ber,
ob sie meine Schadenersatzanspr�che von
�ber EU-ATS 100 x 7.000,- = 700.000,- anerkennen
wegen der Schikanen, und wie in Paragr. 1295 ABGB zitiert.
Und zwar wurde ich durch das schuldhafte und rechtswidrige Verhalten der
Organe mit Schreiben vom 12.8.1999 IVW2-W/1857/6-99 gesch�digt,
diskriminiert und unmittelbar in meinen Rechten verletzt und
v�lkergemordet. Unter Verletzung der Gesetze wurde meine
Wahlbeh�rdenmitgliedschaft samt Stimmrecht verweigert
Im wesentliche bedeutet das, ich solle mir von den Zuwanderern
Unterst�tzungserkl�rungen holen,weil die Person und die Pers�nlich-
keitsrechte nicht z�hlten sondern nur die Regimeparteien.
Verlangt wurde,ich solle mir von 100 Personen Unterschriften besorgen
um in die Wahlbeh�rden kommen zu k�nnen. Diese Schikane wird von
den korrupten und verbrecherbanditenkriminellen Regimeparteien
angewendet,um mich von den Wahlbeh�rden auszuschalten.
Falls die Wahlbeh�rde dem Schadenersatz nicht zustimmt, werde ich
mich nat�rliche an die kriminelle Finanzprokuratur in Wien
wenden.
Mag.Franz Josef Glasl
Mag.Franz J. Glasl
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Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
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