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Wahlen...Elections


wie Wahlen funktionieren....how elections are functioning: how..wie
EU-Austria


European Union..Europaeische Union


(EU-Austria):


Wahlen/Elections:
 European Union=EU=Europaeische Union:
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 Parliament elections 1999 in Austria:

hunting of FJG in order to deny election rights and any other right
Verfolgungshandlungen gegen FJG zur Wahlrechtsberaubung und zur
 anderen Rechtsberaubung
complaint with the killer-constitutional court which was established by
the Anti nazi-powers in order to eleiminate any opposition to the
Anti-nazi-powers,i.e. the regime parties now in power
 

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MAG.FRANZ Josef GLASL
LACHSFELD 16
2113 KARNABRUNN                                       17.11.1999

An den
Verfassungsgerichtshof
Judenplatz 11
1O1O Wien

Betrifft: Wahlanfechtung der
          Wahl zum Nationalrat
          der Verweigerung der Wahl zum Mitglied des Nationalrates
          der Verweigerung der Mitgliedschaft in allen Wahlbehoerden
          Beweise und verfassungs- und rechtswidrige Akte
                     betreffend des Wahlverfahrens

BESCHWERDEFUEHRER
und Antragsteller:         MAG.FRANZ Josef GLASL
                           LACHSFELD 16
                           2113 KARNABRUNN,

als Wahlwerber und Bewerber:
                           MAG.FRANZ Josef GLASL
                           LACHSFELD 16
                           2113 KARNABRUNN,

als wahlwerbende Partei
durch den zustellungsbevollmaechtiger Vertreter 
                           Mag. Franz Josef Glasl
                           LACHSFELD 16
                           2113 KARNABRUNN,

der wahlwerbenden Partei "Glasl Franz Josef":

Jede Vollmacht an andere zur Vertretung ist gesetzlos und gilt als
widerrufen


BESCHWERDEGEGNER:        REPUBLIK OESTERREICH
 Bundeskanzler und Bundesregierung,Ballhausplatz 2,1O14 Wien
 Bundespraesident,Praesidentschaftskanzlei,Hofburg,Leopoldinischer Trakt,
 1O1O Wien
 Bundeswahlbehoerde beim Bundesministerium fuer Inneres,
 Herrengasse 7,1014 Wien

                       Anfechtung
          Wahl zum Nationalrat
          der Wahl zum Mitglied des Nationalrates
          der Bestellung der Mitglieder  aller Wahlbehoerden
        und des Wahlverfahrens gemaess Art.141 B-VG wie zitiert
        sowie der Mitglieder zum Nationalrat samt Funktionen im
        Nationalrat

Ich fechte die Wahlen und das Wahlverfahren der Wahlen
          Wahl zum Nationalrat,Nationalratswahl am 3.10.1999,
          der Wahl zum Mitglied des Nationalrates,
          der Bestellung der Mitglieder  aller Wahlbehoerden sowie der 
              Mitglieder zum Nationalrat samt Funktionen im Nationalrat
    
der Republik �sterreich ,ausgeschrieben am 29.7.1999  
BGBl. II 259/1999
Verordnung der Bundesregierung �ber die Ausschreibung der Wahl
zum Nationalrat, die F6estsetzung des Wahltages und des Stichtages 
als Wahlwerber und als
zustellungsbevollmaechtigter Vertreter der wahlwerbenden Partei
"GLASL FRANZ JOSEF" zur Gaenze an

wegen: Nichtigkeit des Wahlverfahrens,Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens,
       rechtwidriger Aberkennung der Waehlbarkeit ,-des Mag.Franz Josef Glasl
       zu Unrecht,
       rechtswidriger Entscheidungen der Bundesregierung und aller Wahl-
       behoerden,rechtswidriger Anwendung von konventions-,paktwidrigen
       gesetzes- und verfassungwidrigen Bestimmungen,nichtwaehlbare
       Person und wahlwerbende Parteien fuer zugelassen und gewaehlt
       erklaert wurden,Verletzung des Art.13 EMRK,Art.16,5,7,6,8,9(1),
       10(1),14,12,15,17,18,19,21,23,26,2 und 25 des Paktes,
       Art.3 und Art.1 und 3 1.ZP,Art.6 und 8 des StVvWien,
       Konventions-,Pakt-, Gesetzes-,Verfassungwidrig- und Rechtswidrigkeit,
       Verletzung in meinen und unseren verfassungsgesetzlich gewaehr-
       leisteten und sonstigen Rechten,

und beantrage und verlange der Wahlanfechtung wie beantragt und
und begr�ndet stattzugeben und das Wahlverfahren f�r nichtig zu erkl�ren.

Der Inhalt meiner Eingaben und Vorbringen hier und im Wahlverfahren wird
geltend gemacht. Der killer-Verfassungsgerichtshof moege der
Wahlanfechtung stattgeben. Gleichzeitig wird die Aufhebung des killer-
Verfassungsgerichtshofes verlangt, der ja zur Ausschaltung jeder
Opposition der Antinazikraefte in Verbindung mit dem OGH 
von der Anti-Naziregierung installiert wurde.

2 fach

Beilagen

Mag.Franz Josef Glasl
   
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Inhalt/Contents

Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
[email protected]