Wahlen/Elections:
European Union=EU=Europaeische Union:
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Parliament elections 1999 in Austria:
hunting of FJG in order to deny election rights and any other right
Verfolgungshandlungen gegen FJG zur Wahlrechtsberaubung und zur
anderen Rechtsberaubung
complaint with the killer-constitutional court which was established by
the Anti nazi-powers in order to eleiminate any opposition to the
Anti-nazi-powers,i.e. the regime parties now in power
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1
MAG.FRANZ Josef GLASL
LACHSFELD 16
2113 KARNABRUNN 17.11.1999
An den
Verfassungsgerichtshof
Judenplatz 11
1O1O Wien
Betrifft: Wahlanfechtung der
Wahl zum Nationalrat
der Verweigerung der Wahl zum Mitglied des Nationalrates
der Verweigerung der Mitgliedschaft in allen Wahlbehoerden
Beweise und verfassungs- und rechtswidrige Akte
betreffend des Wahlverfahrens
BESCHWERDEFUEHRER
und Antragsteller: MAG.FRANZ Josef GLASL
LACHSFELD 16
2113 KARNABRUNN,
als Wahlwerber und Bewerber:
MAG.FRANZ Josef GLASL
LACHSFELD 16
2113 KARNABRUNN,
als wahlwerbende Partei
durch den zustellungsbevollmaechtiger Vertreter
Mag. Franz Josef Glasl
LACHSFELD 16
2113 KARNABRUNN,
der wahlwerbenden Partei "Glasl Franz Josef":
Jede Vollmacht an andere zur Vertretung ist gesetzlos und gilt als
widerrufen
BESCHWERDEGEGNER: REPUBLIK OESTERREICH
Bundeskanzler und Bundesregierung,Ballhausplatz 2,1O14 Wien
Bundespraesident,Praesidentschaftskanzlei,Hofburg,Leopoldinischer Trakt,
1O1O Wien
Bundeswahlbehoerde beim Bundesministerium fuer Inneres,
Herrengasse 7,1014 Wien
Anfechtung
Wahl zum Nationalrat
der Wahl zum Mitglied des Nationalrates
der Bestellung der Mitglieder aller Wahlbehoerden
und des Wahlverfahrens gemaess Art.141 B-VG wie zitiert
sowie der Mitglieder zum Nationalrat samt Funktionen im
Nationalrat
Ich fechte die Wahlen und das Wahlverfahren der Wahlen
Wahl zum Nationalrat,Nationalratswahl am 3.10.1999,
der Wahl zum Mitglied des Nationalrates,
der Bestellung der Mitglieder aller Wahlbehoerden sowie der
Mitglieder zum Nationalrat samt Funktionen im Nationalrat
der Republik �sterreich ,ausgeschrieben am 29.7.1999
BGBl. II 259/1999
Verordnung der Bundesregierung �ber die Ausschreibung der Wahl
zum Nationalrat, die F6estsetzung des Wahltages und des Stichtages
als Wahlwerber und als
zustellungsbevollmaechtigter Vertreter der wahlwerbenden Partei
"GLASL FRANZ JOSEF" zur Gaenze an
wegen: Nichtigkeit des Wahlverfahrens,Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens,
rechtwidriger Aberkennung der Waehlbarkeit ,-des Mag.Franz Josef Glasl
zu Unrecht,
rechtswidriger Entscheidungen der Bundesregierung und aller Wahl-
behoerden,rechtswidriger Anwendung von konventions-,paktwidrigen
gesetzes- und verfassungwidrigen Bestimmungen,nichtwaehlbare
Person und wahlwerbende Parteien fuer zugelassen und gewaehlt
erklaert wurden,Verletzung des Art.13 EMRK,Art.16,5,7,6,8,9(1),
10(1),14,12,15,17,18,19,21,23,26,2 und 25 des Paktes,
Art.3 und Art.1 und 3 1.ZP,Art.6 und 8 des StVvWien,
Konventions-,Pakt-, Gesetzes-,Verfassungwidrig- und Rechtswidrigkeit,
Verletzung in meinen und unseren verfassungsgesetzlich gewaehr-
leisteten und sonstigen Rechten,
und beantrage und verlange der Wahlanfechtung wie beantragt und
und begr�ndet stattzugeben und das Wahlverfahren f�r nichtig zu erkl�ren.
Der Inhalt meiner Eingaben und Vorbringen hier und im Wahlverfahren wird
geltend gemacht. Der killer-Verfassungsgerichtshof moege der
Wahlanfechtung stattgeben. Gleichzeitig wird die Aufhebung des killer-
Verfassungsgerichtshofes verlangt, der ja zur Ausschaltung jeder
Opposition der Antinazikraefte in Verbindung mit dem OGH
von der Anti-Naziregierung installiert wurde.
2 fach
Beilagen
Mag.Franz Josef Glasl
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Inhalt/Contents
Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
[email protected]