Wahlen/Elections:
European Union=EU=Europaeische Union:
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Parliament elections 1999 in Austria:
hunting of FJG in order to deny election rights and any other right
Verfolgungshandlungen gegen FJG zur Wahlrechtsberaubung und zur
anderen Rechtsberaubung
complaint with the killer-constitutional court which was established by
the Anti nazi-powers in order to eleiminate any opposition to the
Anti-nazi-powers,i.e. the regime parties now in power
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Ich werde in meinen verfassungsgsetzlich gew�hrleisteten und
sonstigen Rechten verletzt insbesondere werde ich im aktiven und
passiven Wahlrecht verletzt,
-weil ich durch die Killergerichtsbarkeit auch waehrend des
Wahlverfahrens zur Nationalratswahl 1999 verfolgt wurde und
werde.
Der Killer-Verfassungsgerichtshof hat den Voelkermord schon
vorher beguenstigt bzw. beguenstigt diesen laufend.
Ich verlange, das der killer-Verfassungsgerichtshof aufgehoben
und fuer nichtig erklaert wird
-weil mir als w�hlbare Person die W�hlbarkeit zu Unrecht
und rechtswidrig aberkannt wurde
Beweis: Unterdr�ckung des Wahlvorschlages und Voelkermord,
Zahl:45.599/40-IV/6/99 vom 21. September 1999 der
Bundeswahlbeh�rde und aller Landeswahlbehoerden
-weil mir die Mitgliedschaft in allen Wahlbehoerden
verweigert wurde
Beweis: meine eigene Aussage, ich wurde zu keiner Wahlbehoerdensitzung
eingeladen, Verweigerer: Bundesregierung, Landeshauptmaenner,
Bundeswahlbehoerde, Landeswahlbehoerden,alle anderen
Wahlbehoerden
-weil, mir keine Kosten ersetzt wurden
Beweis: Verweigerung durch die Wahlbehoerden und Landeshauptmaenner
bzw. das Bundesministerium
-weil f�r nicht waehlbare Personen und Listen Wahlvorschl�ge
in rechtswidriger Weise abgeschlossen und ver�ffentlicht wurden
und diese in rechtswidriger Weise fuer waehlbar und gewaehlt erklaert
werden/wurden, die Anti-Nazikraefte einschliesslich der FPOE waren
von den Wahlen ausgeschlossen,
Beweis:
Verletzung des Art.9(2) des Staatsvertrages von Wien 1955
ueber die Nichtzulassugn von Parteien die mich meiner Rechte
beraubt haben
Damit waren die im Parlament vertretenen Parteien inkl. KPOE
von einer Kandidatur ausgeschlossen
BUNDESWAHLBEH�RDE Verlautbarung vom 15. September 1999 am
17.9. 1999 im Amtsblatt der Wiener Zeitung
17./18.9.1999:
WIENER ZETIUNG
BUNDESWAHLBEH�RDE
Verlautbarung
gem�� � 106 abs. 5 der Nationalrats-Wahlordnung 1992-NRWO,
BGBl. Nr. 471 idF BGBl.I Nr. 90/1999
F�r die Nationalsratswahl am 3.Oktober 1999 wurden folgende
Bundeswahlvorschl�ge eingebracht:
Wien, am 15. September 1999
Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:
Dr.SZYMANSKI
Folgende Parteien treten laut Bundeswahlbehoerde zur
Nationalratswahl 1999 an:
* in allen Wahlkreisen:
Sozialdemokratische Partei �sterreichs SP�
�sterreichische Volkspartei �VP
Freiheitliche Partei �sterreichs FP�
Liberales Forum - Heide Schmidt LIF
Die Gr�nen - Die Gr�ne Alternative GR�NE
Kommunistische Partei �sterreichs KP�
Die Unabh�ngigen - Liste Lugner DU
* in den Landeswahlkreisen 2 (K�rnten), 3 (Nieder�sterreich),
4 (Ober�sterreich), 5 (Salzburg), 6 (Steiermark), 7 (Tirol), 8
(Vorarlberg) und 9 (Wien):
Nein zu NATO und EU Neutrales �sterreich
B�rgerinitiative NEIN
* in den Landeswahlkreisen 5 (Salzburg), 7 (Tirol) und 8
(Vorarlberg):
Christliche W�hlergemeinschaft CWG
In Salzburg tritt die Liste "GR�NE" unter der Bezeichnung "Die
Gr�nen - Gr�ne Alternative Salzburg" an; in Nieder�sterreich und
Ober�sterreich tritt die Liste "NEIN" unter der Bezeichnung
"B�rgerinitiative Neutrales �sterreich Nein zu NATO und EU" an.
*
Verletzung der Zusammensetzung der Bundeswahlbeh�rde:
Befangenheit und Ausgeschlossenheit der Richter des killer-OLG,
killer-OGH
Verfahrensmangel:mir gegen�ber wurde geheimgehalten,
a)wann die Wahlbeh�rdensitzung zur Abschlie�ung der Wahlvorschl�ge
stattfindet und wo dies beschlossen wird
b)wann die die Wahlbeh�rdensitzung zur Verlautbarung der Wahlvorschl�ge
stattfindet wo dies beschlossen wird
c) meine Einsprueche auf Nichtigerklaerung der Wahl wurde nicht
behandelt, die Bundeswahlbehoerde hat damit die Akte
unterstuetzt mit denen ich durch die Organe des Vorsitzenden
des Bundesministers gekidnapped, entfuehrt und beraubt wurde,
Zweck der Freiheitsberaubung war, die Geltendmachung von
Rechten im Wahlverfahren zu verhindern,
Beweis: Zahl:45.707/40-IV/6/99 vom 26. Oktober 1999 der
Bundesminister
Damit liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor. Obwohl der
verbrecherbanditenkriminelle VfGH in der Vergangenheit die Akteneinsicht
in die Beschwerdeakten verweigert hat,so ist auch diesesmal nicht
nachvollziehbar,ob die kriminelle Wahlbeh�rdenmitglieder �ber die
Ver�ffentlichung entschieden haben oder dies durch den Vorsitzenden
der Bundeswahlbeh�rde erfolgt ist. Die Entscheidung ist nichtig.
Nach neuem EU-Recht habe ich das Recht, dass mich der kriminelle
VfGH persoenlich ueber seine entscheidung ueber die Wahlanfechtung
verstaendigt.
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Ich beantrage:
1.) die oben angef�hrten Entscheidungen der Bundeswahlbeh�rde, aller
Landeswahlbehoerden, der Bundesregierung
sowie jede Entscheidung in diesem Wahlverfahren
und das Wahlverfahren
aufzuheben und f�r nichtig zu erkl�ren.
2.)mir alle Kosten zu ersetzen und zuzusprechen
Der Inhalt meiner Eingaben zur NRW 1999 gilt zu dieser Wahlanfechtung
als angefuehrt.
Ich bin zur Wahlanfechtung legitimiert, weil ich in meinen
verfassungsgesetzlich gewaehrleisteten und sonstigen Rechten verletzt
werde. Insbesondere werde ich im aktiven und passiven Wahlrecht,
im Recht auf Freiheit und Sicherheit bei Wahlen, im Recht auf
Gestaltung in oeffentlichen Angelegenheiten teilzunehmen verletzt.
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Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
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