Wahlen/Elections:
European Union=EU=Europaeische Union:
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Parliament elections 1999 in Austria:
hunting of FJG in order to deny election rights and any other right
Verfolgungshandlungen gegen FJG zur Wahlrechtsberaubung und zur
anderen Rechtsberaubung
complaint with the killer-constitutional court which was established by
the Anti nazi-powers in order to eleiminate any opposition to the
Anti-nazi-powers,i.e. the regime parties now in power
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alle Entscheidungen in den Eingaben werden angefochten und deren
Aufhebung verlangt:
Rechtswidrige Akte gegen meine Person:
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Wahlen
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-unfaire Wahlen,unfaires Verfahren
Gleichgueltig welche Bestimmungen angewendet wurden oder existieren,
es handlt sich hier um einen Ermessensexzess und um eine Verletzung
im Gelichheitsgrundsatz:
Ich habe das verfassungsgsetzlich gewaehrleistete und sonstige Rechte:
1. in allen Wahlbehoerden teilnehmen zu koennen
und das mit Stimmrecht
2. ich habe das Recht auf Aufwandersatz
3. ich kann gewaehlt werden, und ich kann waehlen wen ich will
4. ich kann im gesamten Bundesgebiet gewaehlt werden
5. ich kann die Parteiliste gestalten wie ich will,
und nicht wie eine indirekte Wahl durch vorzugsstimmen
6. der Grundsatz der allgemeinen und unmittelbaren Wahl gilt,
d.h. das Regime kann nicht verlangen, dass nur wenige privilegierte
eben die Anti-Nazi-Parteien gewaehlt werden duerfen und keine
Opposition
und unmittelbar koenne man auch nicht gewaehlt werden, weil es
dazu Geldes und Unterstietzungserklaerungen bedarf
Diese Rechte wurden alle verletzt, und ich verlange der killer-VfgH
moege eine Normenpruefung durchfuehren. Die korrupte Verwaltung
inkl. der Gerichtsbarkeit hat die Moeglichkeit gehabt bei richtiger
Anwendung der Gesetze meine Rechte zu gewaehrleisten.
Eine Anfuehrung von rechtswidrigen Bestimmungen bedarf es hier gar nicht,
weil ohnehin alles rechtswidrig und verfassungswidrig ist, was in meine
Rechte eingreift.
Als verfassungswidrig und rechtswidrig werden aber jedenfalls jene
Bestimmungen geltend gemacht, die in den Schriftstuecken der Wahlbehoerden
aufscheinen und zur Verweigerung der Wahlbehoerdenmitgliedschaft und
Kandidatur verwendet wurden.
Der VfGH muss von sich aus pruefe,ob es eine Bestimmung geben koennte,
die in meine Rechte eingreift und das aktive und passive Wahlrecht sowie
die Wahlbehoerdenmitgliedschaft verhindert. In der Vergangenheit
war der VfGH zu so einer Pruefung nicht faehig, weil er ja jede Oppopsition
und Rechtmaessigkeit ausschalten wollte.
Ich werden in folgenden Rechten verletzt:
Art.26(1) B-VG
Art.26(2) B-VG
Art.28(1) B-VG
Art.29(1) B-VG
Art.29(2) B-VG
Art.30 B-VG
Paragr. 14 NRWO
Paragr. 15 NRWO
Paragr. 43 NRWO
Paragr. 46 NRWO
Paragr. 49 NRWO
verfassungswidrig und rechtswidrig sind:
Art.26(6) B-VG
Paragr. 14 NRWO
Paragr. 14 NRWO
Paragr. 15 NRWO
Paragr. 43 NRWO
Paragr. 46 NRWO
Diese Bestimmungen verletzen mich in den in den Eingaben angefuehrten Rechten
sowie im aktiven und passiven Wahlrecht.
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Franz Josef Glasl,geb.10.5.1957, Lachsfeld 16,A-2113 Karnabrunn
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