European Union=EU=Europaeische Union:
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-unfair elections
EU-(Austria):Parliament elections, elections to the National Council
Pralamentswahlen,Wahlen in den Nationalrat
claims to election authorities:
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Bundeswahlbehörde
| Die Leitung und Durchf�hrung von Wahlen kommt in Österreich
eigenen Behörden, den Wahlbehörden, zu. Wahlbehörden gibt es auf den Ebenen der Wahlsprengel,
Gemeinden, Bezirke und Länder sowie auf Bundesebene. Wahlbehörden sind Kollegialorgane, in denen die Parteien ihrer Stärke
nach (gemessen am Ergebnis der jeweils zur�ckliegenden Nationalratswahl)
vertreten sind.
Wahlbeh�rden werden anl�sslich jeder Nationalratswahl neu gebildet und besorgen dann während der darauf folgenden Legislaturperiode alle Wahlen (Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Europawahlen) sowie Volksabstimmungen und Volksbefragungen. Die Bezirkswahlbeh�rden und die Bundeswahlbehörde stellen darüber hinaus die Ergebnisse von Volksbegehren fest. Oberste Wahlbehörde ist die schon erwähnte Bundeswahlbehörde. Sie besteht neben dem Bundesminister f�r Inneres als Vorsitzendem aus elf Beisitzern (Beisitzerinnen). Zwei Beisitzer(innen) haben dem richterlichen Stand anzugehören, die übrigen neun werden von den im Nationalrat vertretenen Parteien nominiert. Der Bundesminister kann einen oder mehrere Stellvertreter(innen) bestellen. Die Zahl der Ersatzbeisitzer(innen) entspricht der Zahl der Beisitzer(innen). Parteien, denen kein Sitz in der Bundeswahlbehörde zusteht, können Vertrauenspersonen entsenden. Anlässlich der Nationalratswahl 1999 hat sich die Bundeswahlbehörde am 23. August 1999 neu konstituiert. Derzeit ist die Bundeswahlbehörde wie folgt zusammengesetzt:
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