Aus dem dt. Gelehrtenkalender

(Prof. Dr. Hans Heckel geb. 1904 gest. ca. 1990)



 
Heckel Hans, Dr.jur., em. o.Prof. 

Dt. Inst. f. Intern. Päd. Forsch. Frankfurt; 

Weißdornweg 21, W 6236 Eschborn 2, 
TeL (06173) 62430 {Breslau 3o.7.04}. Dr.iur. 27, RegR. 32, 
MinR 41, o. Prof. Frankfurt/M. 52, 

Ministerialdirigent Kultusministerium Wiesbaden 58. 

o.Prof. Frankfurt/M. 64, em. 72. Öff. Recht 
(Recht und Verwaltung des Bildungswesens). - V: Übersicht 
üb. d. Schulwesen im Bundesgebiet 52; Schule u. Reichsspar- 
kommissar 55; Deutsches Privatsschulrecht 55; Recht u. 
Gerechtigkeit 55; Eine Grundordnung der Dt.Schule 58, Die 
Städte und ihre Schulen 59; Schulrecht und Schulpolitik 67; 
Schulrechtskde 57. 6.Aufl. m. H. Avenarius 86; Grundin- 
formation Recht 74, 2.Aufl. 79; Einführ. in d. Erz.- u. 
Schulrecht 77, Einführ. in d. Ehe- u Familienrecht 81. 
S: Beitr. in Sammelw., u.a.: Schulverwaltung (Hdb. d. 
kommunalen Wiss. U. Praxis II) 57, Die päd. Freiheit in d. 
Sicht d. Schulrechts (Päd. Forsch. u. Päd. Praxis) 58, 
Rechtsgrundlagen der Schule (Hdb. Päd. Grundbegriffe II) 70 
- Beitr. in: Ev. Staatslex. 66, 2.Aufl. 75; Festschr.: z. 50jähr. 
Bestehen d. Odenwaldschue 60, J.P Ruppert 67, Erwin Stein 
69.  MHZ: Recht u. Wirtschaft d. Schule 60-64: Recht des 
Jugend u. d. Bildungswesens 65-90. 



Anmerkung 1:

Prof. Dr. Hans Heckel war am Deutschen Institut für Internationale Pädagogische Forschung
ordentlicher Professor für "Recht und Verwaltung des Bildungswesens" und bildete

Beamte der Hessischen Schulaufsicht

aus.



Anmerkung 2:

Er nahm am 13.März 1972 an dem Spitzengespräch  zum

Ersatzschulfinanzierungsgesetz in der Hessischen Staatskanzlei

als Vertreter der `Arbeitsgemeinschaft der freigemeinützigen Privatschulen` teil.

Weitere Anwesende:



Anmerkung 3:

Daraufhin, 22. März 1972, Brief Prof.Dr.Heckel an Regierungsdirektor Sorg, Kultusministerium Wiesbaden:

Lieber Herr Sorg!
Meine Frau und ich bestätigen Ihnen hiermit unser Gespräch vom 15. März und danken Ihnen dafür, daß Sie uns in so klarer Weise Aufschluß über §3 des Entwurfs eines Ersatzschulfinanzierungsgesetzes gegeben haben. Ich gestehe Ihnen, daß uns die Berechnung, so wie sie vorgesehen ist, nach wie vor unbehaglich bleibt

       (Es folgen Änderungsvorschläge mit dem Tenor, daß die Subvention verschiedenem Rechnung tragen soll.)
 

Zu Ihrer Information fügen wir außerdem Durchschlag des offiziellen Schreibens des Verbandes Deutscher Privatschulen an den Ministerpräsidenten, Herrn Oswald, und den Kultusminister Herrn von Friedeburg, vom 20. März 1972 bei. Wir haben mit Absicht davon abgesehen, die Vorschläge hinsichtlich der Rechtsverordnung, die wir unter uns erörtert haben, im einzelnen in das offizielle Schreiben hineinzunehmen, um Ihnen möglichst freie Hand zu lassen.

Mit sehr herzlichen Grüßen, auch von meiner Frau, ihr Hans Heckel
 



Anmerkung 4:

Aus der Satzung des

"Bundesverbandes der Privatschulen Deutschlands" (VDP)

ergiebt sich, daß Ruth Heckel Schriftführerin des Verbandes ist (war).


Zitat aus Prof. Dr.Hans Heckel: „Schulrecht und Schulpolitik - Der Einfluß des Rechts auf die Zielsetzung und den Erfolg in der Bildungspolitik“, Seite 234ff., Neuwied u. Berlin, Luchterhand 1967: Download (34,1 kB)
 


Satzung des "Bundesverbandes der Privatschulen Deutschlands" (VDP)

  • Seite1 (096Kb)
  • Seite2 (080Kb)
  • Seite3 (081Kb)
  • Seite4 (105Kb)
  • Seite5 (098Kb)
  • Seite6 (147Kb)!!
  • Zum Ausdrucken (Alles Downloaden 300 Dpi) (Zip: 450 Kb)

  •  
     

     
     Vorwärts -> 
    <- Rückwärts