Wahlen...Elections


wie Wahlen funktionieren....how elections are functioning: how..wie
EU-Austria


European Union..Europaeische Union

Austria(now EU-(Austria):

1999

Elections to the National Council
Wahlen/Elections:
official time table
regulations
Links:
homepage of the federal ministry ot the Interior=BMI/
Federal election authority
Bundministerium f�r Inneres/Federal Ministry of the Interior
Nationalratswahlen/National Council elections
-------------

Parlament=Parliament:

Austria/�sterreich,EU-Austria/EU-�sterreich
Nationalrat=National Council
1990:Zeit/time Wahlbehoerden=election authorities Kandidatur=candidature
1994:Zeit/time Wahlbehoerden=election authoritiesKandidatur=candidature
1995: Zeit/time Wahlbehoerden=election authorities Kandidatur=candidature
1996:Zeit/time Wahlbehoerden=election authoritiesKandidatur=candidature
1999: Zeit/time Wahlbehoerden=election authoritiesKandidatur=candidature
Bundesrat=Federal Council
Austria/�sterreich,EU-Austria/EU-�sterreich,
EU-(Austria)/EU-(�sterreich)
...reserved for the regime parties


Nationalratswahl 1999, Wahlkalender


Nachstehenden Wahlkalender können Sie auch telefonisch oder per E-Mail anfordern sowie als MS-Word-97-Datei, als RTF-Datei oder als PDF-Datei herunterladen (hierzu benötigen Sie das frei erhältliche Plug-In Adobe Acrobat Reader).
 
Bestimmungen der NRWO 1)
Gegenstand
Befristung, Termin
Kalendertag
§ 1/2  Ausschreibung der Wahl (Verlautbarung im Bundesgesetzblatt) vor dem Stichtag
vor Dienstag,
3.
August 1999
§ 39/1  Erster Termin für Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung  
§ 1/3  Bekanntmachung der Wahlausschreibung in allen Gemeinden unmittelbar nach Verlautbarung der Wahlausschreibung  
§ 1/2  Stichtag 61. Tag vor dem Wahltag
Dienstag, 
3.
August 1999
§ 13/1  Letztmöglicher Zeitpunkt für die Ernennung der Sprengelwahlleiter, der nach den §§ 8, 10 und 11 NRWO zu bestellenden ständigen Vertreter sowie der Stellvertreter der Wahlleiter spätestens am 7. Tag nach dem Stichtag
Dienstag,
10.
August 1999
§ 27/2






§ 14
/1 

§ 15/4






§ 14/5 
Letztmöglicher Zeitpunkt für Anträge der Parteien auf Ausfolgung von Abschriften der Wählerverzeichnisse in Gemeinden, mit Einsichts- zeitraum von 10 Tagen 2)

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einbringung von Anträgen auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer von Wahlbehörden gegebenen- falls der Vertrauenspersonen

Letztmöglicher Zeitpunkt für die allenfalls erforderliche Beibringung der Unter- schriften von wenigstens 100 Wahlberechtigten auf solchen Anträgen

spätestens 2 Wochen vor der Auflegung der Wählerverzeichnisse




spätestens am 10. Tag nach dem Stichtag 
Freitag,
13.
August 1999
§ 15/5  Ortsübliche Kundmachung der Namen der Mitglieder (Vorsitzender, Stellvertreter, Beisitzer, Ersatzbeisitzer) der Wahlbehörden sowie allenfalls der Vertrauenspersonen unmittelbar nach deren Berufung  
§ 25/2
Ortsübliche Kundmachung des Bürgermeisters über die Auflegung des Wähler- verzeichnisses in Ge- meinden mit Einsichts- zeitraum von 10 Tagen 2) vor Beginn des Einsichtszeitraumes
Montag,
23.
August 1999
§ 16/1



§ 25
/1

Konstituierende Sitzung der Wahlbehörden


Erster Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse in Gemeinden mit Einsichts- zeitraum von 10 Tagen
spätestens am 21. Tag nach dem Stichtag

21. Tag nach dem Stichtag
Dienstag,
24.
August 1999
§ 27/1 Letztmöglicher Zeitpunkt für die Ausfolgung von Abschriften der Wähler- verzeichnisse an die Parteien in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen 2) spätestens am 1. Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse  
� 26






§ 35
/1 
Kundmachung des Bürgermeisters betreffend die Zahl der Wahlberechtigten (Hauskundmachung), zwingend in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Bekanntgabe der Zahl der wahlberechtigten Personen im Stimmbezirk, getrennt nach Männern und Frauen, durch die Landeswahlbehörden an die Bundeswahlbehörde
vor Auflegung der Wählerverzeichnisse
Donnerstag,
26.
August 1999
§ 25/1




§ 42
/1
Erster Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse  in Gemeinden mit Einsichts- zeitraum von einer Woche

Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einbringung der Landeswahlvorschläge bei den Landeswahlbehörden
24. Tag nach dem Stichtag



spätestens am 37. Tag vor dem Wahltag, 17.00 Uhr
Freitag,
27.
August 1999
§ 47






§ 50/1





§ 48/1
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Vorlage von Ergänzungs- vorschlägen der Landes- parteilisten oder Regional- parteilisten bei den Landeswahlbehörden

Letztmöglicher Zeitpunkt einer wahlwerbenden Partei für die Zurückziehung ihres Landeswahlvorschlags durch eine schriftliche Erklärung

Landeswahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern (Entscheidung der Landeswahlbehörden)
spätestens am 34. Tag vor dem Wahltag, 17.00 Uhr










binnen 8 Tagen, spätestens am 34. Tag vor dem Wahltag
Montag,
30.
August 1999
§ 25/1


§ 48/2





§ 49/1
Letzter Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse

Landeswahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern in mehreren Landeswahlkreisen (Entscheidung der Bundeswahlbehörde)

Abschließung und Veröffentlichung der Landeswahlvorschläge durch die Landeswahlbehörden
30. Tag nach dem Stichtag

spätestens am 31. Tag vor dem Wahltag

 

Donnerstag,
2.
September 1999
§ 29/1 Verständigung der Personen, gegen deren Eintragung in das Wählerverzeichnis Einspruch erhoben wurde innerhalb von 24 Stunden nach Einlangen des Einspruchs, spätestens am 31. Tag nach dem Stichtag
Freitag,
3.
September 1999
§ 30/1



§ 30/2 
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einsprüche

Mitteilung der Entscheidung an die Einspruchswerber sowie an die von der Entscheidung Betroffenen
6 Tage nach Ende
des Einsichts-
zeitraumes

unverzüglich nach der Entscheidung, spätestens am 36. Tag nach dem Stichtag
Mittwoch,
8.
September 1999
§ 32/1 Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einbringung einer Berufung (bei der Gemeinde) gegen eine Entscheidung über einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis  binnen 2 Tagen, spätestens am 39. Tag nach dem Stichtag
Samstag,
11.
September 1999
§ 32/1 

 

Verständigung des Berufungsgegners durch die Gemeinde spätestens am 40. Tag nach dem Stichtag
Sonntag,
12.
September 1999
§ 106/2 Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einbringung von Bundeswahlvorschlägen für das 3. Ermittlungsverfahren bei der Bundeswahlbehörde spätestens am 20. Tag vor dem Wahltag
Montag,
13.
September 1999
§ 32/1  Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einsichtnahme in eine Berufung bei der Gemeinde sowie für Abgabe einer Stellungnahme binnen 2 Tagen, spätestens am 42. Tag nach dem Stichtag
Dienstag,
14.
September 1999
§ 106/5 Abschluss und Veröffentlichung der Bundeswahlvorschläge im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" spätestens am 16. Tag vor dem Wahltag
Freitag,
17.
September 1999
§ 32/2  Letztmöglicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Berufungen durch die Bezirkswahlbehörde, in Wien durch die Landeswahlbehörde binnen 4 Tagen, spätestens am 46. Tag nach dem Stichtag
Samstag,
18.
September 1999
§ 32/3





� 31 
Zustellung der Berufungsentscheidungen an den Berufungswerber und den von der Entscheidung Betroffenen

Richtigstellung des Wählerverzeichnisses
47. Tag nach dem Stichtag
Sonntag,
19.
September 1999
§ 34
 
 

 

Abschluss des Wählerverzeichnisses nach Beendigung des Einspruchs- und Berufungsverfahrens
Montag,
20.
September 1999
§ 61/1  Letztmöglicher Zeitpunkt für die Namhaftmachung der Wahlzeugen bei der Bezirkswahlbehörde spätestens am 10. Tag vor dem Wahltag
Donnerstag,
23.
September 1999
§ 52/2
§ 52/3 
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Festsetzung der Wahlsprengel (ausgenommen der besonderen Wahlsprengel), Wahllokale, Verbotszonen und der Wahlzeit durch die Gemeindewahlbehörden, in Wien durch den Magistrat; ortsübliche Verlautbarung hierüber spätestens am 5. Tag vor dem Wahltag 
Dienstag,
28.
September 1999
§ 36/3





§ 39/1




§ 40/3 
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Zustellung der amtlichen Wahlinformationen in Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern

Letztmöglicher Zeitpunkt für Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten

Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Gemeinde an die Bezirkswahlbehörde
spätestens am 3. Tag vor dem Wahltag
Donnerstag,
30.
September 1999
§ 73/1
§ 52/4






§ 40/3
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einrichtung der besonderen Wahlbehörden durch die Gemeinde- wahlbehörden, in Wien durch den Magistrat; ortsübliche Kundmachung hierüber

Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Bezirks- wahlbehörden an die Landeswahlbehörden
spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag






unverzüglich nach Beendigung der Ausstellung
Freitag,
1.
Oktober 1999
§ 40/3  Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Landeswahlbehörden an die Bundeswahlbehörde unverzüglich, spätestens am Tag vor dem Wahltag
Samstag,
2.
Oktober 1999
§ 1  Wahltag  
Sonntag,
3.
Oktober 1999
§ 60/6 Einlangen der Wahlkuverts aus dem Ausland bei den Landeswahlbehörden spätestens am 8. Tag nach dem Wahltag, 12.00 Uhr
Montag,
11.
Oktober 1999
§ 109 Erklärung Doppeltgewählter (Bewerber auf mehreren Wahlvorschlägen - Landeswahlvorschläge und Bundeswahlvorschlag) binnen 48 Stunden nach der letzten Verlautbarung des Wahlergebnisses  
§ 110 Einsprüche bei der Bundeswahlbehörde gegen die ziffernmäßigen Ermittlungen einer Landeswahlbehörde  innerhalb von 3 Tagen nach der gemäß § 105/1 oder § 108/4 NRWO erfolgten Verlautbarung einer Landeswahlbehörde oder der Bundeswahlbehörde  
§ 68 Verfassungs- gerichtshof-
gesetz

 
 

 

Anfechtung der gemäß § 108/4 NRWO erfolgten Feststellung der Bundeswahlbehörde wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens beim Verfassungsgerichtshof innerhalb 4 Wochen vom Tag der Verlautbarung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung"  
§ 124/3  Letztmöglicher Zeitpunkt für die Geltendmachung der Ansprüche auf Wahlkostenersatz beim Landeshauptmann (Magistrat der Stadt Wien: unmittelbar beim Bundesminister für Inneres) binnen 60 Tagen nach dem Wahltag
Donnerstag,
2.
Dezember 1999
1) Nationalrats-Wahlordnung � NRWO, BGBl. Nr. 471
2) Der zehntägige Einsichtszeitraum ist in Gemeinden, die keine Hauskundmachung aushängen, zwingend vorgesehen. Die übrigen Gemeinden können den Einsichtszeitraum auf eine Woche verkürzen. In diesem Fall fällt der Termin drei Tage später.



Bundesministerium für Inneres, Abteilung IV/6,
Postfach 100, A-1014 Wien
Telefon: (+43/1) 53126/2464
e-mail: [email protected]
Version 1.1; erstellt: 20. Juli 1999

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