European Union..Europaeische Union
Austria(now EU-(Austria):1999
Elections to the National Council
Wahlen/Elections:
official time table
regulations
Links:
Parlament=Parliament: | |||
| Austria/�sterreich,EU-Austria/EU-�sterreich | |||
| Nationalrat=National Council | |||
| 1990: | Zeit/time | Wahlbehoerden=election authorities | Kandidatur=candidature |
| 1994: | Zeit/time | Wahlbehoerden=election authorities | Kandidatur=candidature |
| 1995: | Zeit/time | Wahlbehoerden=election authorities | Kandidatur=candidature |
| 1996: | Zeit/time | Wahlbehoerden=election authorities | Kandidatur=candidature |
| 1999: | Zeit/time | Wahlbehoerden=election authorities | Kandidatur=candidature |
| Bundesrat=Federal Council | |||
| Austria/�sterreich,EU-Austria/EU-�sterreich,
EU-(Austria)/EU-(�sterreich) | |||
| ...reserved for the regime parties | |||
Nationalratswahl 1999, Wahlkalender
| Nachstehenden Wahlkalender können Sie auch telefonisch oder per E-Mail anfordern sowie als MS-Word-97-Datei, als RTF-Datei oder als PDF-Datei herunterladen (hierzu benötigen Sie das frei erhältliche Plug-In Adobe Acrobat Reader). |
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| § 1/2 | Ausschreibung der Wahl (Verlautbarung im Bundesgesetzblatt) | vor dem Stichtag |
3. August 1999 |
| § 39/1 | Erster Termin für Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten | beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung | |
| § 1/3 | Bekanntmachung der Wahlausschreibung in allen Gemeinden | unmittelbar nach Verlautbarung der Wahlausschreibung | |
| § 1/2 | Stichtag | 61. Tag vor dem Wahltag |
3. August 1999 |
| § 13/1 | Letztmöglicher Zeitpunkt für die Ernennung der Sprengelwahlleiter, der nach den §§ 8, 10 und 11 NRWO zu bestellenden ständigen Vertreter sowie der Stellvertreter der Wahlleiter | spätestens am 7. Tag nach dem Stichtag |
10. August 1999 |
| §
27/2 § 14/1 § 15/4 § 14/5 |
Letztmöglicher
Zeitpunkt für Anträge der Parteien auf Ausfolgung von Abschriften
der Wählerverzeichnisse in Gemeinden, mit Einsichts- zeitraum von
10 Tagen 2) Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einbringung von Anträgen auf Berufung der Beisitzer und Ersatzbeisitzer von Wahlbehörden gegebenen- falls der Vertrauenspersonen Letztmöglicher Zeitpunkt für die allenfalls erforderliche Beibringung der Unter- schriften von wenigstens 100 Wahlberechtigten auf solchen Anträgen |
spätestens
2 Wochen vor der Auflegung der Wählerverzeichnisse spätestens am 10. Tag nach dem Stichtag |
13. August 1999 |
| § 15/5 | Ortsübliche Kundmachung der Namen der Mitglieder (Vorsitzender, Stellvertreter, Beisitzer, Ersatzbeisitzer) der Wahlbehörden sowie allenfalls der Vertrauenspersonen | unmittelbar nach deren Berufung | |
| §
25/2
|
Ortsübliche Kundmachung des Bürgermeisters über die Auflegung des Wähler- verzeichnisses in Ge- meinden mit Einsichts- zeitraum von 10 Tagen 2) | vor Beginn des Einsichtszeitraumes |
23. August 1999 |
| §
16/1 § 25/1 |
Konstituierende
Sitzung der Wahlbehörden Erster Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse in Gemeinden mit Einsichts- zeitraum von 10 Tagen |
spätestens
am 21. Tag nach dem Stichtag 21. Tag nach dem Stichtag |
24. August 1999 |
| § 27/1 | Letztmöglicher Zeitpunkt für die Ausfolgung von Abschriften der Wähler- verzeichnisse an die Parteien in Gemeinden mit Einsichtszeitraum von 10 Tagen 2) | spätestens am 1. Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse | |
| �
26
§ 35/1 |
Kundmachung
des Bürgermeisters betreffend die Zahl der Wahlberechtigten (Hauskundmachung),
zwingend in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern Letztmöglicher Zeitpunkt für die Bekanntgabe der Zahl der wahlberechtigten Personen im Stimmbezirk, getrennt nach Männern und Frauen, durch die Landeswahlbehörden an die Bundeswahlbehörde |
vor Auflegung der Wählerverzeichnisse |
26. August 1999 |
| §
25/1 § 42/1 |
Erster
Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse in Gemeinden mit
Einsichts- zeitraum von einer Woche Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einbringung der Landeswahlvorschläge bei den Landeswahlbehörden |
24.
Tag nach dem Stichtag spätestens am 37. Tag vor dem Wahltag, 17.00 Uhr |
27. August 1999 |
| §
47 § 50/1 § 48/1 |
Letztmöglicher
Zeitpunkt für die Vorlage von Ergänzungs- vorschlägen der Landes-
parteilisten oder Regional- parteilisten bei den Landeswahlbehörden Letztmöglicher Zeitpunkt einer wahlwerbenden Partei für die Zurückziehung ihres Landeswahlvorschlags durch eine schriftliche Erklärung Landeswahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern (Entscheidung der Landeswahlbehörden) |
spätestens
am 34. Tag vor dem Wahltag, 17.00 Uhr binnen 8 Tagen, spätestens am 34. Tag vor dem Wahltag |
30. August 1999 |
| §
25/1 § 48/2 § 49/1 |
Letzter
Tag der Auflegung der Wählerverzeichnisse Landeswahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern in mehreren Landeswahlkreisen (Entscheidung der Bundeswahlbehörde) Abschließung und Veröffentlichung der Landeswahlvorschläge durch die Landeswahlbehörden |
30.
Tag nach dem Stichtag spätestens am 31. Tag vor dem Wahltag
|
2. September 1999 |
| § 29/1 | Verständigung der Personen, gegen deren Eintragung in das Wählerverzeichnis Einspruch erhoben wurde | innerhalb von 24 Stunden nach Einlangen des Einspruchs, spätestens am 31. Tag nach dem Stichtag |
3. September 1999 |
| §
30/1 § 30/2 |
Letztmöglicher
Zeitpunkt für die Entscheidung über Einsprüche Mitteilung der Entscheidung an die Einspruchswerber sowie an die von der Entscheidung Betroffenen |
6
Tage nach Ende des Einsichts- zeitraumes unverzüglich nach der Entscheidung, spätestens am 36. Tag nach dem Stichtag |
8. September 1999 |
| § 32/1 | Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einbringung einer Berufung (bei der Gemeinde) gegen eine Entscheidung über einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis | binnen 2 Tagen, spätestens am 39. Tag nach dem Stichtag |
11. September 1999 |
| §
32/1
|
Verständigung des Berufungsgegners durch die Gemeinde | spätestens am 40. Tag nach dem Stichtag |
12. September 1999 |
| § 106/2 | Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einbringung von Bundeswahlvorschlägen für das 3. Ermittlungsverfahren bei der Bundeswahlbehörde | spätestens am 20. Tag vor dem Wahltag |
13. September 1999 |
| § 32/1 | Letztmöglicher Zeitpunkt für die Einsichtnahme in eine Berufung bei der Gemeinde sowie für Abgabe einer Stellungnahme | binnen 2 Tagen, spätestens am 42. Tag nach dem Stichtag |
14. September 1999 |
| § 106/5 | Abschluss und Veröffentlichung der Bundeswahlvorschläge im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" | spätestens am 16. Tag vor dem Wahltag |
17. September 1999 |
| § 32/2 | Letztmöglicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Berufungen durch die Bezirkswahlbehörde, in Wien durch die Landeswahlbehörde | binnen 4 Tagen, spätestens am 46. Tag nach dem Stichtag |
18. September 1999 |
| §
32/3 � 31 |
Zustellung
der Berufungsentscheidungen an den Berufungswerber und den von der Entscheidung
Betroffenen Richtigstellung des Wählerverzeichnisses |
47. Tag nach dem Stichtag |
19. September 1999 |
| §
34
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Abschluss des Wählerverzeichnisses | nach Beendigung des Einspruchs- und Berufungsverfahrens |
20. September 1999 |
| § 61/1 | Letztmöglicher Zeitpunkt für die Namhaftmachung der Wahlzeugen bei der Bezirkswahlbehörde | spätestens am 10. Tag vor dem Wahltag |
23. September 1999 |
| §
52/2 § 52/3 |
Letztmöglicher Zeitpunkt für die Festsetzung der Wahlsprengel (ausgenommen der besonderen Wahlsprengel), Wahllokale, Verbotszonen und der Wahlzeit durch die Gemeindewahlbehörden, in Wien durch den Magistrat; ortsübliche Verlautbarung hierüber | spätestens am 5. Tag vor dem Wahltag |
28. September 1999 |
| §
36/3 § 39/1 § 40/3 |
Letztmöglicher
Zeitpunkt für die Zustellung der amtlichen Wahlinformationen in Gemeinden
mit mehr als 1.000 Einwohnern Letztmöglicher Zeitpunkt für Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Gemeinde an die Bezirkswahlbehörde |
spätestens am 3. Tag vor dem Wahltag |
30. September 1999 |
| §
73/1 § 52/4 § 40/3 |
Letztmöglicher
Zeitpunkt für die Einrichtung der besonderen Wahlbehörden durch
die Gemeinde- wahlbehörden, in Wien durch den Magistrat; ortsübliche
Kundmachung hierüber Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Bezirks- wahlbehörden an die Landeswahlbehörden |
spätestens
am 2. Tag vor dem Wahltag unverzüglich nach Beendigung der Ausstellung |
1. Oktober 1999 |
| § 40/3 | Bekanntgabe der Zahl der ausgestellten Wahlkarten durch die Landeswahlbehörden an die Bundeswahlbehörde | unverzüglich, spätestens am Tag vor dem Wahltag |
2. Oktober 1999 |
| § 1 | Wahltag |
3. Oktober 1999 |
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| § 60/6 | Einlangen der Wahlkuverts aus dem Ausland bei den Landeswahlbehörden | spätestens am 8. Tag nach dem Wahltag, 12.00 Uhr |
11. Oktober 1999 |
| § 109 | Erklärung Doppeltgewählter (Bewerber auf mehreren Wahlvorschlägen - Landeswahlvorschläge und Bundeswahlvorschlag) | binnen 48 Stunden nach der letzten Verlautbarung des Wahlergebnisses | |
| § 110 | Einsprüche bei der Bundeswahlbehörde gegen die ziffernmäßigen Ermittlungen einer Landeswahlbehörde | innerhalb
von 3 Tagen nach der gemäß |
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| §
68 Verfassungs- gerichtshof-
gesetz
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Anfechtung der gemäß § 108/4 NRWO erfolgten Feststellung der Bundeswahlbehörde wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Wahlverfahrens beim Verfassungsgerichtshof | innerhalb 4 Wochen vom Tag der Verlautbarung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" | |
| § 124/3 | Letztmöglicher Zeitpunkt für die Geltendmachung der Ansprüche auf Wahlkostenersatz beim Landeshauptmann (Magistrat der Stadt Wien: unmittelbar beim Bundesminister für Inneres) | binnen 60 Tagen nach dem Wahltag |
2. Dezember 1999 |
| 1)
Nationalrats-Wahlordnung � NRWO, BGBl. Nr. 471
2) Der zehntägige Einsichtszeitraum ist in Gemeinden, die keine Hauskundmachung aushängen, zwingend vorgesehen. Die übrigen Gemeinden können den Einsichtszeitraum auf eine Woche verkürzen. In diesem Fall fällt der Termin drei Tage später. |
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