Rhein-Main-Schule, Wiesbaden:
Subventionsbetrug, Korruption und Vetternwirtschaft?
Nach Ihrer Mitarbeit an unserer Aktion im Herbst 1998 können Sie
auch weiterhin an unserer Aufklärungsarbeit mitwirken und durch allgemeine
Stellungnahmen, sowie spezielle Stellungnahmen auf Fragen, welche sich
im Laufe der Recherchen ergeben haben, Licht in noch ungeklärtes Dunkel
bringen. Zur Vereinfachung können Sie dies im unten angefügten
Formular tun. Einfach Ihren Beitrag oder Ihre positive, wie auch negative
Kritik in das Textfeld eingeben und auf "Absenden" klicken.
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Nach der Satzung des gem. Vereins dürfen Schüler
wegen deren politischer Einstellung nicht besondert werden. Jedoch ist
eine Bevorteilung wegen politischer Motive nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
Sind solche Bervorzugungen, insbesondere in Abhängigkeit von Wahlperioden,
erkennbar?
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Da die Schule nur ca. 300m vom Kultusministerium im Regierungszentrum
noch innerhalb der Bannmeile liegt und unsere Untersuchungen besondere
Beziehungen zu ersteren aufdeckten, stellt sich die aufgeworfene Frage
hier besonders.
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Nach §3 ff. des Gesetzes gegen
den unlauteren Wettbewerb (UWG) muß eine juristische Person in
Werbeanzeigen ihren tatsächlichen Geschäftsbetrieb darstellen.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muß sich GmbH, eine
Aktiengesellschaft muß sich AG, eine offene Handelsgesellschaft muß
sich OHG, eine Kommanditgesellschaft muß sich KG usf. nennen. Stellt
der gem. Verein in öffentlicher Werbung seine Haftungsbeschränkung
zumindest durch das Kürzel "e.V." (=eingetragener Verein nach §65
BGB) dar, oder wird durch einfache Nennung eines Familiennamens ein
Familienbetrieb mit persönlicher Haftung vorgetäuscht?
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Werden Verträge mit Lehrern und auch mit Schülern
von dem Vereinsvorstand, von Vereinsmitgliedern oder nur von nicht verantwortlichem
Personal unterschrieben?
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Im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
(§118) gelten Privatschulen, auch ohne ausdrückliche Ausweisung
politischer Ziele und politischer Zusammenarbeit als Tendenzbetriebe. Trotz
eingeschränkter Mitbestimmungsrechte besitzen Betriebsräte eine
Reihe von Informationsrechten. Existieren in dem gemeinnützigen Betrieb
Arbeitnehmervertreter und sind deren Rechte und regelmäßige
Wahlen gewahrt?
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Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes
kennt besondere Rechte der Religionslehrer. So können Lehrer nicht
dazu gezwungen werden Religionsunterricht zu erteilen, und natürlich
nicht ohne weiteres gezwungen werden damit aufzuhören. Sind die Rechte
dieser Lehrer gewahrt?
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Nach unseren Informationen besitzen Teile der Schule (Grundschule)
die Form der besonderen pädagogischen Prägung in Form einer "Montessori-Grundschule".
Da das Ersatzschulfinanzierungsgesetz
die Ersatzschulen besonderer pädagogischer Prägung von Einschränkungen
befreit und ihnen besondere finanzielle Unterstützung zu Teil werden
läßt, stellt sich die Frage, ob wirklich Montessoripädagogik
betrieben wird? Der Internetauftritt des Vereins (www.europa-schule.de)
zeigt seit mehreren Jahren eine Seite mit einem Montessori-Forum ohne Inhalt
"under Construction". (Internetquellen fur Recherchen: Yahoo-Montessoriliste
und Konzept
einer Montessori-Grundschule ).
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In den Jahren 1998/1999 standen in der Europäischen
Union Fälle von Korruption und Subventionbetrug gerade bei Erziehungs-
und Bildungsprogrammen im Zentrum europäisch öffentlicher und
allgemeiner Meinungsbildung. Die Satzung des bezogenen gem. Vereins, mit
Gemeinnützigkeit wegen Bildung und Erziehung, weist ausdrücklich,
seit einer Satzungsänderung im Jahre 1976, politische Ziele und Zwecke
einer europapolitischen Organisation als eigene Vereinszwecke aus. Sind
solche und ähnliche EU-Programm-mißbräuche erkennbar? Sind
Schüler, Lehrer und andere Personen ohne ihr Wissen Gegenstand solcher
Programme?
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Werden von dem Verein (Eltern-)Spenden mit Einkommensteuer-abzugsfähigen
Spendenquittungen gesammelt, ohne daß die zeitnahe Bewirkung des
Spendenzwecks erkennbar ist?
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Werden von dem Verein von Eltern, Wirtschaft oder Banken
Spenden gesammelt, um die Spendenzwecke im europäischen Ausland zu
bewirken? Die zweckverwandte Europa-Union unterhält im Bereich ihrer
Jugendorganisation sog. "Europa-Häuser"(z.B. in Luxemburg, Schweiz!!)
in ihren Programmen "". Werden Spendenzwecke
scheinbar dort bewirkt, um steuerbegünstigtes deutsches Geld dorthin
zu transferieren? (Anmerkung: Spender die wissentlich zur Steuerhinterziehung
im nicht steuerharmonisierten Europa durch Gemeinnützigkeitsmißbrauch
Gelder auf ausländische Geheimkonten transferieren, sollten die Selbstanzeige
in Erwägung ziehen!)
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Schaubild historischer "Zufälligkeiten"
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Der Blick nach Belgien, in Europas
Hauptstadt, zeigt die fatalen Folgen staatlich-privater Verflechtungen
in Landeshauptstädten. Sind es hierzulande nur Köpfe für
Schülerkopfsatzbeihilfen nach dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz,
so durften dort Kinder in politisch-korrumpiertem Raume noch ganz andere
Körperteile zum Besten geben - WEHRET DEN ANFÄNGEN
Wir fordern deshalb:
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Erlaß einer Rechtsverordnung
zum hess. ErschfG, welche Überzahlungen insbesondere für parteipolitische
Bildung an Ersatzschulen unmöglich macht.
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Stärkere Subventionsbekämpfung auf europäischer
Ebene und bessere Durchsichtigkeit der europäischen polit. Entscheidungprozesse.
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Öffentliche Rechenschaftsablegung bei Bewirkung der
gemeinnützigen Zwecke ausserhalb des deutschen Hoheitsgebietes.
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Steuerharmonisierung auf europäischer Ebene bzw.
Europäische Amtshilfe von Steuerfahndungsbehörden über Europol.
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Öffentliche Rechenschaftsablegung bei öffentlich
subventionierter Gemeinnützigkeit.
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Erweiterung der Rechenschaftspflichten der Parteien nach GG und Parteiengesetz mindestens auf die Ebene der Kreisverb�nde.
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Da Vereine keinen ordentlichen Kaufmann im Sinne des Handelsrecht
darstellen und somit nicht diesen Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften
unterliegen, kann bisher nur der potentielle Beitritt der Allgemeinheit
(=Mitglied werden) öffentliche Kontrolle über die gemeinnützige
Mittelverwendung erreichen. Eine Eintragung der öffentlichen Subvention
beim Registergericht wäre ratsam.
Mit freundlichem Gruß
GFBG
gez. Der Vorstand